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Mehr Kompetenzen für Rechnungshof

Bregenz (VN)- Am Mittwoch soll im Rechtsausschuss des Landtags Realität werden, was lange gefordert wurde.
Weichen gestellt für Armutsbericht

Der Wunsch nach Erweiterungen der Kompetenzen des Landesrechnungshofs ist kein gänzlich neuer. Seit geraumer Zeit rumort es um das Thema. Im heutigen Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags wird der ÖVP-Landtagsklub nun eine Ausschussvorlage vorstellen, in der die Vorarlberger Landesregierung ausdrücklich um die Kompetenzerweiterung des Landesrechnungshofs ersucht wird. Geprüft werden sollen in Zukunft auch die Gebarung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Prüfungsgegenstand sind hier zudem die Unternehmungen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, an denen sich diese Gemeinden beteiligen.

 

Ball liegt bei der Regierung

Auf Ersuchen der Landesregierung bzw. auf Antrag des Landtags sollen zudem jährlich zwei Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern geprüft werden. Dies trifft so auch auf Gemeindeverbände zu. Möglich wurde die an­stehende Kompetenzerwei­terung durch eine Gesetzesänderung, die 2010 im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde. Diese Ausweitung erhält nun auch die Unterstützung des ÖVP-Landtagsklubs. Es hätten zuerst die Möglichkeiten für diese Unterstützung geschaffen werden mussen, so Klubobmann Gögele.

Dies ist nun der Fall. Dem grünen Licht des Nationalrats folgt jenes des Landtags. Basierend auf der bereits erfolgten Ermächtigung des Bundes-Verfassungsgesetzes liegt der Ball jetzt bei der Landesregierung, eine Vorlage zur Änderung der Landesverfassung zu erarbeiten und dem Landesrechnungshof in der Folge erweiterte Prüfkompetenzen zuzusprechen. Einigkeit mit der SPÖ herrscht auch beim zweiten Thema, das sich im heutigen Rechtsausschuss auf der Tagesordnung findet.

 

Gegen Internet-Abzocke

Hatte die SPÖ bereits einen Antrag eingebracht, der vorsieht, gegen Internet-Abzocke und Telefonbetrug vorzugehen, so wird die ÖVP diesem zustimmen, ebenso wie dem von der Landesregierung eingebrachten Statistikgesetz. Vom Rechtlichen zum Sozialen und vom Rechnungshof zum Mobilfunk. Denn die Vorzüge und Risiken der Kommunikationsgesellschaft werden im Sozialausschuss diskutiert werden. Das „Gesundheitsrisiko Mobilfunk“ bezieht sich hier auf die Ängste, die mit der erhöhten Strahlung einhergehen, und die Notwendigkeit der mobilen Kommunikation.

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