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Mehr Gerechtigkeit bei der Benotung

Ein Erlass regelt jetzt Leistungsbeurteilung von Kindern mit Lese- und Rechtschreibschwächen.

Bislang wurden sie benotet wie andere Schüler auch.
Jetzt regelt ein Erlass des Landesschulrates die Leistungsbeurteilung
von Kindern mit Lese- und Rechtschreibschwächen. Für die Initiative
“Lega” ist diese in Österreich noch einzigartige Maßnahme “ein
wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation lernschwacher
Kinder”.

Seit seiner Gründung vor knapp einem Jahr kämpft der Verein zur
Förderung von Menschen mit Teilleistungsschwächen für eine Änderung
des Benotungssystems an Schulen. Denn der Druck auf legasthenisch
veranlagte Kinder, das Lernziel zu erreichen, war enorm groß.
“Übungen und Therapien schlagen sich erst nach langer Zeit in
besseren schulischen Leistungen nieder. Bis dahin erlebt sich das
Kind als nicht begabt oder sogar dumm, was natürlich auch am
Selbstbewusstsein zehrt”, weiß Karin Trommelschläger, Mitinitiatorin
von “Lega”-Vorarlberg und selbst Mutter eines betroffenen Buben.

Für alle Schulen gültig

Umso dankbarer ist sie nun über die Unterstützung von Seiten der
Schulbehörde. Die wichtigsten Bestandteile der für alle Schultypen
verbindlich geltenden Regelung sind:

* Mündliche Leistungen haben in allen Pflichtfächern, vor allem aber
in Deutsch und lebenden Fremdsprachen den gleichen Stellenwert wie
die schriftlichen.

* Die Art und Weise, wie die Rechtschreibfehler beurteilt werden,
wird genauer festgelegt. So ist etwa ein Wort, das auf verschiedene
Weise falsch geschrieben wird, nur als ein Fehler zu werten, Fehler,
die auf Wahrnehmungsschwäche zurückzuführen sind, werden nur als
“leichte” Fehler gewertet. Das gleiche gilt für die Verwechslung
ähnlicher Wörter mit verschiedener Bedeutung, beispielsweise viel –
fiel.

* Verbesserungen in einer Fehlerkategorie (z.B. Dehnung, Doppelung,
ss-Schreibung usw.) sollen positiv hervorgehoben werden.

* Ziel der Bemühungen soll eine Besserung der Teilleistungsschwächen
sein, wobei die Mithilfe der Eltern gefordert ist.

Karin Trommelschläger macht allerdings darauf aufmerksam, “dass der
Erlass weder eine Therapie noch zusätzliches Üben ersetzen kann”. Er
dürfe auch nicht das Verhältnis zwischen Eltern und Lehrer belasten,
denn nur gemeinsam könne eine entspanntere Situation entstehen. Was
sich der Verein noch wünscht, ist die Einbeziehung der Rechenschwäche
(Dyskalkulie) in die neue Form der Leistungsbeurteilung.

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