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Mehr für medizinische Nahversorgung

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer präsentierten am Montag eine neue Honorarordnung. [18.10.99]

In trauter Einigkeit präsentierten Gebietskrankenkasse und Ärztekammer
am Montag die neu geregelte Honorarordnung. In beiden Fällen handelt es sich um österreichweit einzigartige Übereinkommen. Für VGKK-Obmann Dipl.Vw. Wieland Reiner ein “wichtiger Durchbruch, weil damit der Zugang zu moderner Medizin für die Bevölkerung wesentlich erleichtert wird”.

Ultraschalluntersuchungen sind bereits seit vielen Jahren ein Bestandteil der Honorarordnung. Allerdings bekam nicht jeder Mediziner eine Zulassung, “weil der Bedarf von der Gebietskrankenkasse lange Zeit massiv in Frage gestellt wurde”, wie der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Dr. Michael Jonas, anmerkte.

Die VGKK geht mit dieser Vereinbarung keinerlei finanzielles Risiko ein. Denn mehr Geld gibt es dafür nicht. Es sei Aufgabe des Arztes, hier entsprechend zu kalkulieren, so Jonas. Zudem benötigen Allgemeinmediziner eine fachliche Ausbildung, um Bauch- und geburtshilflich-gynäkologische Ultraschalluntersuchungen durchführen zu können.

Lesen Sie mehr dazu in den “VN” am Dienstag.

Von Hans Guenter Pellert

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(Bild: VN)

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