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Mehr Fälle für die Landesvolksanwaltschaft

Mehr zu tun gab es für Volksanwältin Gabriele Strele.
Mehr zu tun gab es für Volksanwältin Gabriele Strele. ©VOL.AT/Steurer
Die Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft (LVA) musste sich im vergangenen Jahr verstärkt mit Fällen aus den Sachgebieten Baurecht und Raumplanung auseinandersetzen.

Bei der Raumplanung habe sich im Vorjahr die Zahl der Fälle gegenüber 2011 von 75 auf 140 nahezu verdoppelt, erklärte Landesvolksanwältin Gabriele Strele am Montag bei ihrer Bilanz-Pressekonferenz. Auch das Thema Wohnen strich Strele als ein der Bevölkerung “großes und teures” hervor.

Mehr Beratung, weniger Beschwerden

Insgesamt hatte es die LVA 2012 mit 674 Fällen (2011: 621) zu tun. Dabei halte der Trend an, zunehmend mit Beratungen und Vermittlungen und dafür mit leicht weniger Beschwerden konfrontiert zu werden, sagte Strele.

Die starke Steigerung der Fallzahl in Baurecht und Raumplanung erklärte die Volksanwältin einerseits mit einer restriktiveren Handhabung seitens der Gemeinden und des Landes, zum anderen seien aber auch zwei öffentlichkeitswirksame Fälle durch die Medien gegangen. “Das zieht immer eine Reihe von Anfragen nach sich”, so Strele.

Im Wohnbereich stellte Strele fest, dass viele Leute auf Wohnungsvergabe und Wohnbeihilfe angewiesen seien. Zwei Drittel der 38 Fälle (2011: 32) betrafen die Wohnbeihilfe, ein Drittel die Wohnbauförderung.

Fast 100 Diskriminierungsfälle erledigt

Insgesamt wurden im Berichtsjahr in 115 Fällen Missstandsprüfungen durchgeführt, 95 konnten erledigt werden. Als Anti-Diskriminierungsstelle wurde die LVA 2012 30 Mal (2011: 33) kontaktiert, der überwiegende Teil betraf Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder des Geschlechts.

Wie Strele weiters berichtete, hat die LVA im vergangenen Jahr den “Nationalen Präventionsmechanismus” umgesetzt, der auf dem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention, kurz OPCAT, basiert. Sie nominierte eine fünfköpfige Kommission die in Zukunft präventiv Pflege, Alters- und Behindertenheime sowie Psychiatrien, Kasernen und Einrichtungen der Jugendwohlfahrt überprüfen wird – Orte, an denen Personen ihre Freiheit entzogen wird oder entzogen werden könnte. “Die Kommission wird demnächst ihre Arbeit aufnehmen”, sagte Strele. (APA)

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