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Mehr Demokratie in der Landwirtschaftskammer

©FPÖ
Bregenz - Unter dem Titel "Mehr Demokratie in der Landwirtschaftskammer" fand am Dienstagvormittag eine Pressekonferenz der FPÖ Vorarlberg gem­einsam mit Klubobmann Ing. Fritz Amann und Landwirtschaftskammer­rat Daniel Allgäuer statt.

Standesvertretung der Bauern stärken

Uns allen ist die Bedeutung der Landwirtschaft bewusst – sowohl die Produktion von Lebensmitteln bester Qualität als auch der Erhalt und die Pflege unserer Kulturlandschaft zeichnen unsere bäuerlichen Betriebe aus.

Eine entsprechende Standesvertretung ist daher ein wichtiges Element für die Durchsetzung bäuerlicher Interessen gegenüber Land, Bund und EU. Im Zuge der letzten Landwirtschaftskammerwahlen wurden Defizite im Landwirtschaftskammergesetz augenscheinlich, die demokratiepolitisch äußerst bedenklich waren.

Reform war unausweichlich

Das Landwirtschaftskammerwahlsystem war dringend reformbedürftig. Die Freiheitlichen und unabhängigen Bauern haben in der Vergangenheit schon öfters auf die Defizite bei der Abwicklung der Landwirtschaftskammerwahl hingewiesen, sind allerdings beim ÖVP-Bauernbund stets auf taube Ohren gestoßen.

Die bisherigen Rahmenbedingungen zur Landwirtschaftskammerwahl waren undurchsichtig und verlangten nach mehr Transparenz. Die Abwälzung der Verantwortung bei den Wahlen auf die Kommunen funktionierte so nicht.

Jetzt wird mit dem neuen Landwirtschaftskammergesetz, das morgen erstmals im Rechtsausschuss des Landtages behandelt und im Juni-Landtag beschlossen wird, einer Vielzahl unserer Forderung nachgekommen.

Wahlen transparenter und einfacher gestalten

Mit der Einrichtung einer zentralen Wahlkommission sowie der Erstellung eines Wählerverzeichnisses werden die noch im Jahr 2006 bei der letzten Landwirtschaftskammerwahl aufgetretenen Probleme verhindert.

Eine deutliche Vereinfachung für die Landwirte stellt auch die ausschließliche Stimmabgabe mittels Briefwahl dar.  

Stärkung der Minderheiten in der Landwirtschaftskammer

Das Landwirtschaftskammergesetz sieht im § 39 vor, dass auf die Zuweisung von Mandaten Parteien nur dann einen Anspruch haben, wenn auf sie mindestens 5 v.H. der im Wahlkörper abgegebenen gültigen Stimmen entfallen. Die Berechnung der auf die Wählergruppen entfallenden Mandate hat in einem Ermittlungsverfahren nach dem System d’Hondt zu erfolgen. Aufgrund der zu vergebenden Mandatszahl genügt das Erreichen der 5%-Hürde nicht, um ein Mandat zu erhalten.

Das Wirtschaftskammerwahlrecht sieht eine deutliche Stärkung der Minderheiten vor: Hat eine Wählergruppe zwar kein Mandat erreicht, erhält sie dennoch, wenn zumindest 5% der abgegebenen gültigen Stimmen auf diese Wählergruppe entfallen, ein so genanntes Minderheitenmandat.

In der vorliegenden Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes wurde unsere bereits im Rahmen einer Resolution im April 2006 in der Landwirtschaftskammer eingebrachte Forderung nach diesem Minderheitenmandat ebenfalls erfüllt. Hat eine Partei aufgrund des Verfahrens im jeweiligen Wahlkörper kein Mandat erhalten, so erhält diese Partei ein Mandat in diesem Wahlkörper, wenn dort auf sie mindestens 7 % der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen (Minderheitsmandat). Dieses Mandat wird der für den entsprechenden Wahlkörper vorgesehenen Mandatszahl hinzugeschlagen.

Erfüllen mehrere Parteien im jeweiligen Wahlkörper die Voraussetzungen, so hat nur die stimmenstärkste Partei Anspruch auf das Minderheitsmandat. Bei einer Stimmengleichheit mehrerer Parteien entscheidet zwischen ihnen das Los.

Neuregelung der Ausschussbesetzungen

Zur Vorberatung kann die Landwirtschaftskammer-Vollversammlung Fachausschüsse bilden. Bisher konnten diese Ausschüsse nur mit gewählten  Mitgliedern der Vollversammlung besetzt werden. Andere Mitglieder der wahlwerbenden Fraktion konnten dabei nicht berücksichtigt werden.

Die von den Freiheitlichen Bauern im Dezember 2005 in der Vollversammlung eingebrachte Resolution auf Änderung dieses Besetzungsmodus wurde ebenfalls im neuen Gesetz berücksichtigt.

Die Besetzung der Fachausschüsse orientiert sich künftig nach den im Gemeindegesetz für die Besetzung der Ausschüsse vorgesehenen Bestimmungen (§ 51 GG), wobei beide Sektionen berücksichtigt werden.

Die Fachausschüsse können künftig nicht nur mit Mitgliedern der Vollversammlung, sondern auch mit deren Ersatzmitgliedern besetzt werden. Damit wird die Besetzung der Fachausschüsse vor allem für kleinere Fraktionen deutlich erleichtert.

Nachdem Agrar-Landesrat Ing Erich Schwärzler bereits im März 2006 angekündigt hatte, das Landwirtschaftskammergesetz im Jahr 2007 umfangreich ändern zu wollen, wird nun im Jahr 2009 das Projekt zu Ende gebracht und mehr Demokratie und Transparenz in die Landwirtschaftskammer gebracht.

Quelle: Freiheitlicher Landtagsklub Vorarlberg

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