Hier finden Frauen und Kinder die nötige Ruhe und Begleitung, um Vergangenes zu verarbeiten und zu bewältigen”, sagte Landesrätin Greti Schmid heute, Freitag, in Dornbirn zum 20-jährigen Bestehen dieser Einrichtung.
Leider gibt es nach wie vor Frauen, die in der Familie mit Gewalt konfrontiert werden. “Diese Frauen und ihre Kinder haben ein Recht auf Hilfe und fachgerechte Betreuung. Das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit ist ein elementares, unantastbares Menschenrecht”, so Landesrätin Schmid.
Vor dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Mai 1997 gab es keine Möglichkeit, den Gewalttäter aus der Wohnung zu verweisen. So waren es bis dahin meist die Frauen und Kinder, die aus der Wohnung auszogen. Die ersten Frauenhäuser entstanden in den 1970er Jahren. Heute gibt es in Österreich 30 solcher Einrichtungen. Das erste Frauenhaus in Vorarlberg, die IfS-Frauennotwohnug, wurde 1990 eröffnet. Dort haben seither rund 1.200 Frauen und deren Kinder Schutz und Zuflucht gefunden, wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht waren. Durchschnittlich suchen pro Jahr 70 Frauen Hilfe in der Notwohnung, darüber hinaus werden jährlich etwa 400 telefonische Beratungen durchgeführt.
Finanziert wird die IfS-Frauennotwohnung von Land und Gemeinden aus dem Vorarlberger Sozialfonds – heuer 51.000 Euro – sowie vom Bund.
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