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Mautbefreiung der A14: Betroffene Gemeinden kämpfen entschlossen weiter!

©Stadt Hohenems
Unter der Federführung des von den betroffenen Gemeinden beauftragten Juristen Karl Schelling laufen aktuell gleich zwei juristische Verfahren gegen die erlassene Mautbefreiung der A14 von der deutschen Grenze bis zur Autobahnabfahrt Hohenems.

Auch wenn der Verfassungsgerichtshof davon eine erst kürzlich wegen formaler Unzulässigkeiten zurückgewiesen hat, lassen die Gemeinden und Betroffenen hier weiterhin nicht locker!

„Im vorliegenden Fall landete dank unserer Unterstützung eine Klage einer Lustenauerin beim Verfassungsgerichtshof: Die Frau wohnt in der Nähe des Kreisverkehrs beim Grenzübergang Lustenau, welcher nachweislich durch die Mautbefreiung nun stärker frequentiert wird. Die Luftqualitäts-Grenzwerte in dem Bereich wurden schon vor der Mautbefreiung mehrmals verletzt und lagen im roten Bereich. 

Der Verfassungsgerichtshof hat dies nun deswegen zurückgewiesen, weil er formal die betroffene Klägerin nicht als unmittelbar direkt Betroffene sieht, sondern betroffen sei hauptsächlich die ASFINAG. Ihr würden ja durch die Mautbefreiung Einnahmen entgehen. Das Argument des Gesundheitsschutzes wird nicht gesehen: Der Staat sei laut der EU-Richtlinie zwar schon zum Gesundheitsschutz und zur Luftverbesserung verpflichtet – wie er diesen Gesundheitsschutz erreicht bzw. mit welchen Mitteln die Luftqualität verbessert wird, das stehe ihm am Ende frei. 

Unsere zweite juristische Beschwerde wurde daher unmittelbar auf den Weg gebracht: Hier können wir über die krasse Ungleichbehandlung der Autofahrer wohl eine Aufhebung erreichen. Dabei zeigen wir anhand einer vorliegenden Mautstrafe eines Bürgers auf, der für seinen Arbeitsweg ins Oberland Maut bezahlen muss, dass er gegenüber einem anderen Pendler krass benachteiligt wird, der in Bregenz arbeitet und daher keine Maut entrichten muss. Hier sind wir bereits beim Landesverwaltungsgerichtshof.

Sollte dieser zurückweisen, landet der Fall automatisch beim Verfassungsgerichtshof“, skizziert Karl Schelling die weitere Strategie.

Die Oberhäupter der betroffenen Gemeinden beziehen Stellung zur jüngsten Entscheidung des VfGH:

„Wir waren uns bewusst, dass eine erfolgreiche Bekämpfung der Mautbefreiung über den Verfassungsgerichtshof technisch nicht einfach wird.

Wir nehmen die jüngste Entscheidung des VfGH zwar zur Kenntnis und bedauern sehr, dass er diese erste Beschwerde nicht aufgreift, wir haben unsererseits aber kein Verständnis dafür, dass wegen (und mit) Formalitäten so leichtfertig der Gesundheitsschutz hintangestellt werden kann. Wir nehmen das aber für unsere Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin nicht kampflos hin und bringen weitere Beschwerden auf den Weg.

Die Autos rollen nämlich rekordverdächtig über unsere verstopften Gemeindestraßen und Grenzübergänge, bedrohen die Gesundheit der Anrainer, zerstören zunehmend unsere Straßen und die Umwelt und zwingen Familien empfindliche Mehrausgaben für Mautgebühren auf, falls sie das Pech haben und im Oberland arbeiten müssen, während andere, die Richtung Deutschland pendeln, keine Maut bezahlen müssen.

Und eben letztere Ungleichbehandlung werden wir nun im nächsten Schritt verstärkt anfechten. Wir fordern Land und Bund erneut vehement dazu auf, diese sinnlose, unrechtmäßige und halbgare Mautbefreiung sofort wieder zurückzunehmen!“

 

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