Die Konstanzer Altenpflegerin, die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen ihren Job verloren hat, war zuvor wegen schlechter Leistungen aufgefallen. Das geht aus der schriftlichen Begründung des Arbeitsgerichtsurteils hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee hatte die fristlose Kündigung der Frau am 16. Oktober für rechtens erklärt und die Klage der 58-Jährigen gegen den Rauswurf abgewiesen.
Bagatell-Delikte
Der Richterspruch hatte über die Grenzen hinaus Aufsehen erregt und fügt sich in eine Kette von Fällen fristloser Kündigungen wegen vermeintlicher Bagatell-Delikte. Dem Urteilstext zufolge hatte die Mitarbeiterin der städtischen Konstanzer Spitalstiftung bereits eine Abmahnung erhalten, weil sie die Ausgabe von Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, nicht ordnungsgemäß dokumentiert hatte. Auch in vier weiteren Fällen hatte sie schlecht gearbeitet und war deshalb von ihrem Arbeitgeber ermahnt worden. Die 58-Jährige habe jedoch vor Gericht bestritten, eine Abmahnung erhalten zu haben. Sie war am 30. April 2009 nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen Diebstahls gefeuert worden. Erstmals meldete sich nun auch auch der Konstanzer Oberbürgermeister Horst Frank zu Wort. Der oberste Dienstherr der Stiftung ließ erklären: Für die Spitalstiftung steht der Schutz der pflegebedürftigen Bewohner an erster Stelle. Die gekündigte Mitarbeiterin habe mehrfach gegen Vorschriften verstoßen und wichtige betriebliche Anweisungen missachtet.
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