Am Mittwoch wurde er dafür am Landesgericht verurteilt.
Ein Schöffensenat verhängte über den bisher unbescholtenen 48-Jährigen wegen versuchten schweren Betrugs zwölf Monate Haft. Die Strafe wurde bedingt nachgesehen, denn die "besonders verlockende Gelegenheit" wurde ausdrücklich als mildernd gewertet, wie die vorsitzende Richterin Erika Pasching ausführte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Masseur nahm Lotto-Schein an sich
Wie der Masseur in den Besitz des Spielscheins gelangt war, ließ sich in der Verhandlung nicht mit Sicherheit klären. Die Anklage ging davon aus, dass er die Brieftasche seines Kunden mitgehen hatte lassen, in der sich der Spielschein befand. Der 48-Jährige behauptete allerdings, er habe den Lotto-Schein vor dem Haus des Pensionisten gefunden. Darauf angesprochen, meinte der Pensionist, er könne nicht ausschließen, dass ihm die Brieftasche tatsächlich vor der Haustür aus der Jackentasche gefallen war.
Fest steht, dass sich der Masseur die beträchtliche Summe aneignen wollte, wobei er Raffinesse bewies. Weil er sich im Privatkonkurs befand, befürchtete er, die 280.000 Euro könnten zur Befriedigung seiner Gläubiger herangezogen werden. Daher kontaktierte er einen Freund, gab sich diesem gegenüber als Gewinner aus und bat diesen um dessen Bankdaten, um das Geld nicht teilen zu müssen. Im Namen des Freundes und mit dessen Kontonummer wandte er sich dann an die Österreichischen Lotterien und beantragte die Auszahlung der 280.000 Euro.
Ehefrau hatte Gewinn bereits bei den Lotterien gemeldet
Er hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass die Ehefrau des wahren Glückspilzes sicherheitshalber eine Kopie des Lotto-Scheins angefertigt und diese bereits bei den Österreichischen Lotterien eingereicht hatte. Außerdem hatte die umsichtige Frau den Verlust des Originalscheins auch polizeilich gemeldet. Da die Frau auch angeben konnte, in welcher Trafik ihr Mann den Spielschein abgegeben hatte, bekam der Pensionist und nicht der Masseur den Gewinn ausbezahlt, obwohl sich dieser im Besitz des Originalscheins befand und die Spielregeln eigentlich vorgesehen hätten, dass bei dieser Konstellation ihm das Geld anzuweisen gewesen wäre, wie ein Vertreter der Österreichischen Lotterien im Zeugenstand darlegte. Der Masseur hätte aber den Schwindel gleich eingestanden, als er erfuhr, dass sich bereits der rechtmäßige Gewinner bei den Lotterien gemeldet hatte.
Der Masseur war auch vor Gericht geständig: "Ich bereue es." Er behauptete, er habe zunächst gar nicht gewusst, um welche Summe es ging: "Dass es so viel war, habe ich mir nicht erträumt. Ich habe gedacht, dass es ein bisschen mehr als tausend Euro sein wird." Der Lotto-Gewinner, dem die Staatsanwältin am Ende seiner Zeugenbefragung zum Geldsegen gratulierte, lässt sich inzwischen von einem anderen Masseur behandeln.
(APA/Red)
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