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Maskenverweigerer verpasst Polizist Faustschlag

Widerstand gegen die Staatsgewalt
Widerstand gegen die Staatsgewalt ©VOL.AT | APA
In einem Vorarlberger Regionalzug wurde am Montag ein Polizist von einem 42-jährigen Mann attackiert, der sich weigerte seinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Am Montagnachmittag führten Beamte der Fremdenpolizei eine allgemeine Kontrolle im Regionalzug S1 von Rankweil nach Bregenz durch. Dabei fiel ihnen ein Mann auf, der seinen Mund-Nasen-Schutz nicht trug, sondern die MNS-Maske lediglich um den Oberarm gewickelt hatte.

Festnahme ausgesprochen

Als der Beamte den Mann, es handelte sich dabei um einen 42-jährigen asylberechtigten Staatsangehöriger aus Aserbaidschan, auf sein Fehlverhalten in Bezug auf die COVID-19-Verordnung aufmerksam machte, wurde dieser dem Sicherheitsorgan gegenüber aggressiv. Da sich der Mann weiterhin nicht einsichtig zeigte, wurde er vom Polizisten aufgefordert ein Organmandat zu bezahlen.

Der Beschuldigte wurde dadurch noch aufgebrachter, stellte sich vor den Beamten und versetzte diesem einen beidhändigen Stoß gegen den Oberkörper, wodurch der Beamte gegen eine hintere Sitzreihe stürzte. Da eine neuerliche Aufforderung, sein aggressives Verhalten einzustellen, nicht fruchtete, sprach der Beamte die vorläufige Festnahme aus.

Faustschlag gegen Polizisten

Darauf schlug der Aggressor dem Beamten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht und beschimpfte diesen mit Kraftausdrücken. Durch den Faustschlag erlitt der Beamte eine Platzwunde an der Unterlippe und stürzte erneut gegen die hintere Sitzreihe. Weiters versuchte der Beamte den Angreifer mittels Körperkraft auf Abstand zu halten, was aber keine Wirkung zeigte.

Erst als der Polizist seinen Pfefferspray auf den Mann richtete und dessen Einsatz androhte, ließ dieser von weiteren Angriffen ab. Über Aufforderung verließen der Beschuldigte und die Einsatzkräfte bei der Haltestelle Klaus den Regionalzug und begaben sich auf die nächste Polizeidienststelle. Nach Abschluss der Erhebungen wird der Mann wegen Schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie wegen Übertretung nach den COVID-19 Bestimmungen zur Anzeige gebracht.

(red)

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