Masernfall im Bezirk Dornbirn bestätigt

Nach der Bestätigung eines Masernfalls im Bezirk Dornbirn haben die zuständige Bezirkshauptmannschaft und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher unverzüglich reagiert. Das betroffene Kind besucht noch keine Bildungseinrichtung. Rüscher unterstreicht die Empfehlung der Landessanitätsdirektion, dass sich alle Personen, die in ihrer Kindheit nicht zweimal gegen Masern geimpft wurden oder die Erkrankung nicht sicher durchgemacht haben, an ihren Hausarzt wenden sollten, um sich impfen zu lassen.
Übertragungsrisiko und Schutz durch Impfung
Die Masernübertragung erfolgt durch Tröpfchen, die beim Sprechen, Niesen und Husten entstehen. Die Krankheit, die nach acht bis zehn Tagen mit Fieber, Husten und Schnupfen beginnt, ist hochansteckend. Der typische Hautausschlag tritt nach etwa 14 Tagen auf. Ungeimpfte Personen sind bei Kontakt mit einem Erkrankten nahezu immer einer Ansteckung ausgesetzt. Besonders gefährdet sind Säuglinge und ältere Menschen, bei denen häufiger schwere Komplikationen auftreten können.
Bedeutung der MMR-Impfung
Um einen lebenslangen und sicheren Schutz vor Masern zu erlangen, sind zwei Impfungen erforderlich. Die Dreifach-Kombinationsimpfung Masern-Mumps-Röteln (MMR) wird allen Personen empfohlen, die in ihrer Kindheit nicht zweimal gegen Masern geimpft wurden oder die Erkrankung nicht sicher durchgemacht haben. Eine erneute Impfung ist auch für Personen möglich, die gegen eine oder alle dieser Krankheiten bereits geschützt sind, da eine Überimpfung nicht möglich ist.
Kostenlose Impfung für alle Altersgruppen
Die Impfung ist im Rahmen des Kinderimpfprogrammes für Kinder sowie für alle erwachsenen Personen in Österreich kostenlos. Für eine fundierte Entscheidung über die Impfung können sich Interessierte auf der Website www.rund-ums-impfen.at über die MMR-Impfung informieren.
(VOL.AT)
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