Nach der geltenden EU-Richtlinie dürften nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden. Anders als Dänemark und Griechenland hat es der damalige Gesundheitsminister Herbert Haupt im Jahr 2001 verabsäumt, eine Ausnahmeregelung für den Begriff Marmelade zu beantragen.
Ausnahmeregelung
Jetzt zeichnet sich im Marmelade-Streit zwischen Österreich und der EU eine Einigung ab. Agrarkommissar Franz Fischler hat einen Entwurf ausarbeiten lassen, demzufolge Privatproduzenten und Kleinbetriebe ihr Eingekochtes als österreichische Marmelade bezeichnen können. Damit hat die EU einem Ansuchen der österreichischen Regierung für Ausnahmeregelungen zugestimmt.
Für Supermärkte und den Großhandel, also große Produzenten, gelte nach wie vor die Pflicht, alles, was keine Zitrusfrüchte enthalte, „Konfitüre“ zu nennen. Im Kabinett Fischler geht man davon, dass der Vorschlag akzeptiert werde. Auch in Griechenland und Dänemark gebe es eine Ausnahme von der „Marmeladen-Regel“.
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