Die “erschreckend lange Verfahrensdauer” lasse ein “Versagen der Verwaltung vermuten und muss überprüft werden”, kündigte Volksanwalt Peter Fichtenbauer am Donnerstag per Aussendung ein Prüfverfahren an.
“In einem Rechtsstaat wie Österreich ist so eine Verfahrensdauer absurd und darf nicht vorkommen”, meinte Fichtenbauer. Der Volksanwalt möchte nun an die Innenministerin schreiben und um Aufklärung ersuchen – denn die Stellungnahme des Ministeriums, dass der Betroffene mehrmalig Einspruch gegen Bescheide eingelegt habe, sei keine zufriedenstellende Erklärung dafür, dass ein Verfahren in 18 Jahren nicht abgeschlossen werden könne.
Innenministerium verwundert
Das Innenministerium zeigte sich über die Vorwürfe verwundert: Zwar begrüßte das Ministerium grundsätzlich das Prüfverfahren, unverständlich sei aber, dass sich der Fokus der Volksanwaltschaft “offenbar auf das Innenministerium beschränkt”, hieß es in einer Aussendung.
Eine derartige Einschränkung “kann angesichts der Verfahrenschronologie nur in einem Scheitern der Aufklärungsarbeit münden”, glaubt man im Innenministerium. Nach der Antragstellung des Asylwerbers aus Bangladesch 1996 gab es demnach noch im selben Jahr Behördenentscheidungen in erster und zweiter Instanz. Nach Befassung des Verwaltungsgerichtshofes wurde das Verfahren laut Innenressort im Jahr 2003 wieder in erster Instanz aufgenommen und 2005 in erster und zweiter Instanz entschieden. Ab dem Jahr 2006 war das Verfahren zunächst beim Verwaltungsgerichtshof, später beim Asylgerichtshof und nun beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
“Willkürliche Zuständigkeiten”
In der Verwaltung eines Rechtsstaats seien “die Fragen der Zuständigkeit keine willkürlichen”. Es sei “klar festzuhalten, dass weder der Verwaltungsgerichtshof, noch der Asylgerichtshof oder das Bundesverwaltungsgericht im Einfluss- oder gar Verantwortungsbereich des Innenministeriums stehen”, wurde betont. “Die weit überwiegende Verfahrensdauer ist aber ebendiesen Rechtsmittelinstanzen zuzuordnen.”
Trotz dieser Kritik sicherte das Innenministerium der Volksanwaltschaft aber “volle Unterstützung” zu, denn “eine derart lange Verfahrensdauer kann in niemandes Interesse sein”.
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