NEUE/Seff Dünser
Der geständige Angeklagte hatte die Absicht, das Kind sexuell zu missbrauchen. Dazu hat er im April 2017 vergeblich versucht, das Mädchen in seine Wohnung zu locken. Der 35-jährige Oberländer hat der Zehnjährigen einen Zettel gegeben. Auf das Papier hatte er geschrieben, das Mädchen solle in einer Viertelstunde zu ihm in seine Wohnung kommen. Sie dürfe aber niemandem davon erzählen.
Was der Mann getan hat, wertete Richterin Claudia Hagen gestern am Landesgericht Feldkirch als Vergehen der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen. Dafür wurde der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der zu verbüßende Teil drei Monate. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wären zwei Jahre Gefängnis gewesen.
Pflicht zur Therapie. Dem arbeitslosen 35-Jährigen wurde als Bewährungsauflage die Weisung erteilt, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen.
Der gestrige Strafprozess dürfte der erste in Vorarlberg mit einer Anklage wegen Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen gewesen sein. Mit Paragraf 208a des Strafgesetzbuches wird schon eine konkrete Vorbereitungshandlung für ein persönliches Treffen für verbotene sexuelle Handlungen an Unmündigen bestraft. Seff Dünser
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