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Mann mit 18 Vorstrafen erpresste Internatsschüler

(NEUE) Feldkirch - Weil es lediglich um ein Handy und 100 Euro ging, wurde die Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt.

Mit einem „blauen Auge davongekommen“ sei sein Mandant, sagte Verteidiger German Bertsch. Auf seinen Rat hin nahm der mit 18 Vorstrafen belastete Angeklagte das Urteil an, das noch nicht rechtskräftig ist. Wegen des Verbrechens der Erpressung wurde der 39-Jährige am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt. Weil die Tat „nicht dermaßen dramatisch“ gewesen sei, sei die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt worden, sagte Richter Peter Mück.

Handy gestohlen

Seiner Überzeugung nach hat der Italiener am 15. September 2010 in Bregenz mehrere Mehrerau-Internatsschüler erpresst. Demnach hat der Mann vor dem Militärbad am Bodenseeufer einem der Schüler, mit denen er Bier trank, das Handy gestohlen – und dann für die Rückgabe des Mobiltelefons von den Jugendlichen rund 100 Euro verlangt, in Form von Bargeld, der Finanzierung einer Mahlzeit und von Alkohol aus dem Supermarkt.

Das Gericht hielt die Version des Angeklagten für unglaubwürdig. Er behauptete, keine Straftat, sondern „eine gute Tat“ begangen zu haben. Er habe gesehen, wer dem Schüler das Handy gestohlen habe und habe für die Rückgabe des Telefons gesorgt. Dafür habe er sich „als Finderlohn“ von den Schülern insgesamt 14 Euro bezahlen lassen.

Der in Deutschland aufgewachsene Bregenzer war in Feldkirch auch am vergangenen Donnerstag verurteilt worden – zu 800 Euro wegen Diebstahls, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und Urkunden­unterdrückung. Weil dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, konnte das Gericht gestern keine Zusatzstrafe verhängen und die verschiedenen Sachverhalte nicht gemeinsam beurteilen. Dennoch zog das Gericht deswegen von der Strafe für die Erpressung zwei, drei Monate ab.
Freispruch für 31-Jährigen

Freigesprochen vom Vorwurf der Erpressung wurde der von Nicolas Stieger verteidigte Zweitangeklagte (31), dem keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. (NEUE/Seff Dünser)

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