Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Ich bekam Schelte von daheim. Sie wissen warum“, sagte der Angeklagte zur Richterin. Der Angeklagte ist der Mann einer Vorarlberger Polizistin. Die Beamtin wusste offenbar nicht, dass ihr Partner zwischen Februar 2015 und Juli 2019 in Vorarlberg unbefugt Waffen besessen hat. Zwei Pistolen, davon eine aus österreichischer Produktion, hatte der Mann daheim aufbewahrt, ohne dazu berechtigt zu sein. Er verfügte in Österreich weder über eine Waffenbesitzkarte noch über einen Waffenpass.
Versehentlich
Wegen unbefugten Waffenbesitzes wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3000 Euro (150 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1000 Euro. 2000 Euro wurden auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die nach Tagessätzen niedrige Geldstrafe scheint im Leumundszeugnis nicht auf. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Haft gewesen.
Der angeklagte Schweizer gab zu Protokoll, er habe die beiden Pistolen zunächst in der Schweiz legal besessen. Dann sei er nach Österreich übersiedelt, sagte der 46-Jährige. Für den Umzug habe er versehentlich offenbar auch seine Faustfeuerwaffen eingepackt. Er habe die Waffen gar nicht nach Österreich mitnehmen wollen.
Für das angeklagte Vergehen nach dem Waffengesetz genüge bereits Fahrlässigkeit, merkte dazu die Strafrichterin an. Und fahrlässiges Handeln sei dem Angeklagten zu unterstellen.
Die Strafrichterin erklärte die sichergestellten Waffen für eingezogen. Neue Eigentümerin der Pistolen ist damit die Republik Österreich. Der Angeklagte versuchte dies vor Gericht zu verhindern. Er schlug der Richterin vor, er werde die Pistolen in der Schweiz um rund 350 Franken verkaufen und das Geld dem Kinderdorf spenden. Die Richterin ging freilich nicht auf den Vorschlag ein.
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