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Mandanten erst jetzt von Klage erfahren

Bei seinen unzähligen Klagen in den USA nach der Katastrophe von Kaprun hat der US-Anwalt Ed Fagan offensichtlich wiederholt ohne das Wissen und gegen den Willen der Hinterbliebenen agiert.

Denn bei der APA haben sich nun mehrere Angehörige von Opfern gemeldet, die erst im Vorjahr oder heuer davon erfahren haben, dass Fagan in ihrem Namen weiterhin laufend Klagen eingebracht hat.

Der Welser Anwalt Anton Frank wurde von Fagan immer wieder in Klagen als Korrespondenzanwalt in Österreich genannt, „obwohl die Vollmacht schon seit Jahren ausgelaufen ist“, wie Frank im APA-Gespräch bestätigte. Er habe Fagan auch wiederholt darauf hingewiesen, dass es keine Vollmacht mehr gebe, aber der US-Advokat habe darauf nie reagiert, sagte Frank.

Weiters liegt der APA ein E-Mail eines österreichischen Ehepaares an Fagan vom 14. Februar 2007 vor, in dem es ihm mitteilt, dass sie erst jetzt zufällig erfahren hätten, „dass Sie auch in unserem Namen eine neuerliche Klage in der Causa Kaprun vor einem amerikanischen Gericht eingebracht haben. Nachdem die seinerzeitige Vollmacht bereits am 31. 12. 2002 abgelaufen ist, bestehen wir darauf, uns von der Liste der Kläger zu streichen, da wir kein Interesse an weiteren Gerichtsverfahren haben“.

Fagan antwortete darauf, dass seine Kooperations-Anwälte ihm das Mandat zu weiteren Klagen in den USA gegeben hätten. Jemand müsse das Paar falsch über den Stand der Verfahren informiert haben, die nun sehr rasch vorankämen. Zudem machte er die Österreicher darauf aufmerksam, dass sie nach US- und österreichischem Recht anteilsmäßig für die Unkosten Fagans und seines Teams aufkommen müssten, sollten sie das Mandat vor Abschluss des Verfahrens niederlegen.

Britta Lenglacher, Sprecherin der so genannten Welser Gruppe (Angehörige von 32 Toten), schilderte der APA, sie habe im Vorjahr 18 oder 19 Familien informiert, dass in ihrem Namen weiterhin Klagen in den USA eingereicht würden. Keiner habe davon etwas gewusst, so Lenglacher. Der Welser Anwalt Jürgen Schwab habe ihr und einer zweiten Person gegenüber im Zusammenhang mit den US-Klagen sinngemäß erklärt, jetzt fahre er noch einen Opel, aber vielleicht schon bald einen Mercedes.

„Meine Mandanten sind über die Verfahren voll im Bild, so weit ich selbst informiert bin. Was hinter meinem Rücken läuft, kann ich natürlich nicht wissen“, sagte dazu Schwab. Dass er Mandate in den USA ohne das Wissen der Betroffenen verlängert habe, stimme nicht. Und die Passage wegen der Autos habe er „mit Sicherheit nie gesagt“, das müsse offensichtlich erfunden sein. Er sei außerdem ein Opel-Fan.

Johannes Stieldorf, Anwalt in Wien und selbst Vater eines bei der Katastrophe Getöteten, schilderte, dass Fagan im Zuge des Konkursverfahrens in den USA die Vollmachten aus den Kaprun-Klagen vorlegen hätte müssen, weil Fagan darin angegeben habe, dass er aus den Klagen ein Honorar von fünf bis 15 Mio. US-Dollar erwarte. Unter Berufung auf die Verschwiegenheitspflicht habe Fagan dies aber nicht getan. Nicht einmal im Konkursverfahren habe Fagan die Fristen eingehalten. Fagan habe auch behauptet, er vertrete ihn, Stieldorf, was aber nicht stimme.

Außerdem sagte der Wiener Anwalt, dass die Versöhnungskommission derzeit bemüht sei, über die 16 Millionen Euro hinaus noch mehr Geld für die Hinterbliebenen aufzutreiben. Mehrere Unternehmungen hätten die Bereitschaft dazu signalisiert.

Ed Fagan war für die APA für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar.

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