AA

Mängel-Zielvorgabe bei Arbeitsinspektoren wird abgeschafft

Beate Hartinger-Klein will offenbar die Mängel-Vorgaben der Arbeitsinspektoren streichen
Beate Hartinger-Klein will offenbar die Mängel-Vorgaben der Arbeitsinspektoren streichen ©APA
Die bereits von den NEOS kritisierten Zielvorgaben bei durchgeführten Kontrollen seitens der Arbeitsinspektoren werden nun von FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein gestrichen.

Hierbei geht es um einen Passus in einem Erlass ihres Ministeriums, der vorschreibt, dass 38 Prozent der durchgeführten Kontrollen “Kontrollen mit Beanstandungen (festgestellten Mängeln)” sein müssen.

Sozialministerin Hartinger schafft Zielvorgabe von Arbeitsinspektoren ab

“Diese Herangehensweise entspricht weder der Philosophie der neuen Bundesregierung, die sich in ihrem Regierungsprogramm die Entbürokratisierung der Arbeitsinspektorate zur Aufgabe gesetzt hat und den Grundsatz “beraten statt strafen” in den Mittelpunkt stellt, noch der Management-Philosophie der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz”, teilte das Ressort von Hartinger-Klein am Donnerstag mit. “In diesem Sinne wird der zitierte Erlass nun überarbeitet.”

Der Erlass stammt noch von Hartinger-Kleins Vorgänger im Sozialministerium, dem SPÖ-Politiker Alois Stöger. Dieser hatte 2016 auf Kritik des Rechnungshofes reagiert, der 2013 bemängelt hat, dass bei den Arbeitsinspektoraten konkrete Zielvorgaben fehlen. Dabei sei als Steuerinstrument ein Zielwert für den Anteil an Kontrollen festgelegt worden, bei denen ein Mangel festzustellen war, erklärte das Sozialministerium heute.

68.162 Kontrollen im Jahr 2016 durchgeführt

Die NEOS haben im “Kurier” scharfe Kritik geübt und parlamentarische Anfragen an Sozial- und Finanzminister gestellt. “Wenn ein Ministerium einen Erlass herausgibt, um eine vorgegebene Zielquote zu erreichen, dann ist das sehr bedenklich”, wird der Unternehmer und NEOS-Abgeordnete Sepp Schellhorn zitiert. Man könne doch nicht auf die Arbeitsinspektoren Druck ausüben, dass mehr Strafen hereinkommen.

Laut dem kürzlich dem Parlament vorgelegten Tätigkeitsbericht besuchten die Arbeitsinspektoren im Jahr 2016 insgesamt 45.850 Arbeitsstätten sowie 14.337 Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen und führten dabei 68.162 Kontrollen durch. Dabei wurden 114.765 Übertretungen verzeichnet – fast bei jeder zweiten Kontrolle (45,2 Prozent) kam es zu Beanstandungen. Die Zahl der Strafanzeigen bei den zuständigen Verwaltungsbehörden sank allerdings deutlich: Konkret ging sie von 2.058 Anzeigen im Jahr 2014 auf 1.606 im Jahr 2016 zurück. Letztlich mussten die Unternehmen 2,36 Millionen Euro bei 1.591 abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren bezahlen.

Gewerkschaft sorgt sich um Arbeitnehmerschutz

Dass Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) den Erlass, der eine Quote für Beanstandungen bei Kontrollen des Arbeitsinspektorats vorsieht, überprüft, stößt auf Gewerkschaftsseite auf Ablehnung. Der designierte ÖGB-Präsident und SPÖ-Abgeordnete Wolfgang Katzian sorgt sich um den Arbeitnehmerschutz. Die Wirtschaft hingegen begrüßte das in Aussicht gestellte Aus der Mängel-Zielvorgabe. “Das Arbeitsinspektorat erfüllt eine wichtige Rolle für den Schutz und die Einhaltung von Gesetzen und Normen. Bei dem Erlass geht es in keiner Weise um Beanstandungen auf Biegen und Brechen, sondern er beruht auf bisherigen Erfahrungswerten und bereits erfolgten Beanstandungen und ergibt sich aus den Anforderungen des Rechnungshofes”, erklärte Katzian in einer Aussendung. “Wenn sich jedoch die Arbeitsministerin an die vorderste Front beim Arbeitsinspektorate-Bashing stellt, dann hat sie ihre Rolle und Aufgabe als Ministerin nicht verstanden”, kritisierte der Oppositionspolitiker.

Aus der Wirtschaft wurde die Ankündigung der Sozialministerin begrüßt. “Eine vorab fix festgelegte Zahl an Beanstandungen bei Kontrollen ist einfach nur Schikane für die Betriebe”, hielt die Wirtschaftskammer (WKÖ) fest. Die Industriellenvereinigung (IV) erklärte, “Vorverurteilungen oder gar ein vorsätzliches Quälen von Unternehmen darf es nicht geben”. Auch die Hoteliervereinigung (ÖHV) zeigte sich erleichtert: Mit einer Quotenvorgabe würden Arbeitsinspektoren motiviert, Fehler zu erfinden, wo keine sind.

Hartinger-Klein hatte am Donnerstag erklärt, der Passus im Ministeriumserlass, der vorschreibt, dass 38 Prozent der durchgeführten Kontrollen “Kontrollen mit Beanstandungen (festgestellten Mängeln)” sein müssen, widerspreche der Philosophie der neuen Bundesregierung. Der Erlass stammt noch von Hartinger-Kleins Vorgänger im Sozialministerium, dem SPÖ-Politiker Alois Stöger. Dieser hatte 2016 auf Kritik des Rechnungshofes (RH) reagiert, der 2013 bemängelt hatte, dass bei den Arbeitsinspektoraten konkrete Zielvorgaben fehlen.

(APA/Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Mängel-Zielvorgabe bei Arbeitsinspektoren wird abgeschafft