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Lustenau rauchfrei?

Lustenau und das neue Rauchergesetz
Lustenau und das neue Rauchergesetz ©google.at

Lustenau. Seit 01.07.2010 gilt in Österreich ein neues Rauchergesetz! Der “Nichtraucher-Druck” steigt immer mehr an und so haben Wirtschaften mit einer Fläche über 50 Quadratmeter eigene “Raucher-Zonen” einzurichten und diese gesondert zu kennzeichnen.

Viele Lustenauer Gastbetriebe haben seither größere Summen investiert, um das neue Gesetz erfüllen zu können bzw. werden demnächst weitere Maßnahmen treffen. Aus derzeitiger Sicht verzeichnen die Gastwirte aufgrund der bisher sommerlichen Temperaturen keine Umsatzrückgänge, da das große Angebot an Gastgärten voll ausgenutzt werden kann. Hier gelten keine gesonderten Regelungen für Raucher.
Zurzeit werden die kältern Tage von Lustenaus Wirten jedoch gespannt abgewartet.
Dennoch können Raucher sowie Nichtraucher beruhigt aufatmen, denn durch die neue Regelung soll sich am vielfältigen Angebot und der bisher gebotenen Qualität nichts ändern.
Eigene Raucherzonen wurden in den Gastbetrieben eingerichtet und so steht es jedem frei, ob er sein “Feierabendbier”, mit oder ohne Zigarette, trinken möchte.

Einem gemütlichen Hock, sei es als Nichtraucher oder als Raucher, mit Freunden oder im Kreise der Familie steht in Lustenaus Gasthäusern also weiterhin nichts im Wege.

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