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Lustenau änderte Sportförderungsrichtlinien

Das Parkbad Lustenau.
Das Parkbad Lustenau. ©FHO
Lustenau. Die Gemeindevertretung beschloss auf Antrag des Sportausschusses einstimmig eine Änderung der seit 2001 gültigen Sportförderungsrichtlinien für die Lustenauer Sportvereine und Organisatoren von Sportveranstaltungen.

Es ging um eine Anpassung der Beitragssätze und die Notwendigkeit, die Überprüfbarkeit der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel zu präzisieren.

Neugestaltung

GV Bernd Bösch, Obmann des Sportausschusses, erläuterte die Allgemeinen Richtlinien und besonders die Änderungen in den verschiedenen Förderungsbereichen. Jeder Verein erhält eine Grundsubvention, deren Höhe von der Einstufung des Vereines in eine der drei Kategorien abhängig ist. Sportvereine, die aktive Nachwuchsarbeit leisten, erhalten einen jährlichen Jugendförderungsbeitrag. Die Richtlinien für die Übungsleiter-Entschädigungen wurden präziser gefasst. Insgesamt werden die Förderungsmittel neu aufgeteilt.

Erhöhung beim Nachwuchs

Die Tarife im Bereiche des Nachwuchses und des Breitensportes wurden erhöht und im Mannschaftsspitzensport stark reduziert. Als besonders förderungswürdig gelten auch Jugend- und Breitensportveranstaltungen. Klare neue Regelungen gibt es auch bei den Reisekosten- und Betriebskostenzuschüssen sowie der Veranstaltungs- und der Investitionsförderung. Eine Investitionsförderung kann derzeit bis zu maximal 30 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten gewährt werden. Sie beschränkt sich aber „auf die für die Sportausübung zwingend erforderlichen Geräte und Anlagen“. Von der Förderung ausgenommen sind Investitionen in die gastronomische Infrastruktur. Über die widmungsgemäße Verwendung sämtlicher bezogener Förderungsmittel ist bei Aufforderung durch die Gemeinde der Nachweis zu erbringen.

 

Text: Ferdinand Ortner

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