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Lugner will an sechs Sonntagen im Jahr aufsperren

Richard Lugner bringt sich selbst mal wieder ins Gespräch - und die heimische Ladenöffnungsregelung vor die Verfassungsrichter.
Richard Lugner singt in der Lugner City
Rauchverbot in der Lugner City
Lugners "Katzi" Anastasia Sokol
DSDS-Menowin bei Lugner in Wien

Der Eigentümer des Wiener Einkaufszentrums “Lugner City” möchte an sechs Sonntagen im Jahr aufsperren dürfen und macht deshalb jetzt ernst mit seiner schon länger geplanten Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Konkret möchte Lugner zumindest drei Mal vor Weihnachten an einem Sonntag aufsperren – bzw. auch an Samstagen abends länger -, außerdem zu Ostern und am Muttertag. Bestärkt sieht er sich durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer, Dekan an der juridischen Fakultät der Uni Wien. Das sieht Handelsgewerbetreibende in ihrer Erwerbsfreiheit beeinträchtigt, da das Öffnungszeitengesetz nur auf den regionalen Bedarf abstellt. Das diesbezügliche Recht der Landeshauptleute, den Bedarf festzulegen, wird als verfassungswidrig erachtet, sagt Lugner: “Beim Tourismus spricht man von einem Bedarf, aber vor Weihnachten soll kein Bedarf bestehen?”

Wäre erheblich mehr Umsatz für Lugner

Und Lugner verweist auch auf deutsche Städte, in denen etwa an Samstagen bis zu zehn Mal im Jahr bis 20 Uhr offen sein dürfe. Die seit 20 Jahren bestehende “Lugner City” hat derzeit Montag bis Freitag von 9 bis 21 Uhr offen, am Samstag bis 18 Uhr. Die Fußball-Europameisterschaft 2008 – als aufgrund einer Sonderregelung auch am Sonntag aufgesperrt werden durfte -, habe gezeigt, dass sich an speziellen Sonntagen erhebliche Mehrumsätze erzielen lassen. Über die ganze Woche habe es damals in seinem EKZ durchschnittlich 30.000 Euro Stunden-Umsatz gegeben, an den sechs Sonntags-Stunden aber jeweils 55.000 Euro Umsatz pro Stunde, also um 83 Prozent mehr.

Weil die bestehende Ladenöffnungs-Regelung nur auf den regionalen Bedarf abstellt und ein längeres Öffnen selbst zu Zeiten wie vor Weihnachten untersagt ist – obwohl es ein erhöhtes Einkaufsbedürfnis gibt -, sei die Erwerbsfreiheit der Handelstreibenden eingeschränkt, argumentiert das im Auftrag Lugners erstellte Gutachten. “Es sollte auch zeitlich begrenzte und nicht nur regionale Ausnahmen für Wochenendöffnungszeiten geben”, so der Einkaufszentrum-Betreiber: “Diese sollten sich im Rahmen der gesetzlichen festgelegten wöchentlichen Gesamtöffnungszeiten orientieren und einen Spielraum zur Gestaltung der unternehmerischen Erwerbsfreiheit zulassen, statt von einem regionalen Verwaltungsorgan festgelegt zu werden.”

Gutachten “in Papierhaufen gerutscht”

Lugner stellt in Abrede, dass dies eine größere soziale Belastung für Handelsangestellte darstellen könnte. Dies sei bei regionalen Festlegungen viel eher der Fall, da diese ja teils für das ganze Jahr gelten würden und nicht nur für einige wenige Tage.

MIt der VfGH-Beschwerde hat Lugner den Wiener Rechtsanwalt Christian Bachmann beauftragt, der am Opernring residiert.

Warum er seinen Gang vor den VfGH erst jetzt unternimmt, obwohl er dies schon Anfang September angekündigt hat? “Das Gutachten ist bei mir in einen Papierhaufen hineingerutscht, dadurch habe ich es mehrere Wochen nicht entdeckt”, so Baulöwe Lugner .

 

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