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Lugner beschwert sich bei KommAustria gegen ORF

Richard Lugner hat nun seine angekündigte Beschwerde gegen den ORF eingebracht, weil ihn dieser nicht zum Diskussionsformat "Die 2 im Gespräch" eingeladen hatte. Der Öffentlich-Rechtliche habe gegen das ORF-Gesetz verstoßen und defacto "negative Wahlwerbung" gegen Lugner betrieben. Der ORF teilt diese Rechtsansicht - wenig überraschend - nicht.


Konkret sieht die Beschwerde, die der APA vorliegt, sowohl einen Verstoß gegen den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag als auch gegen das Objektivitätsgebot. Vertreten wird Lugner in dieser Sache von Alexander Scheer, der selbst als BZÖ-Vertreter von 2010 bis 2011 im ORF-Publikumsrat und von 2011 bis 2014 im ORF-Stiftungsrat saß.

Ein zentraler Beschwerdepunkt ist die vom ORF im Vorfeld durchgeführte Relevanzprüfung, wobei auch Studien von zwei Meinungsforschungsinstituten eingeholt wurden. Diese hatten “sowohl die Wahlaussichten der Bewerber als auch allgemeine Anforderungen ans Amtsverständnis untersucht”, wie der ORF im März erläuterte. “Wahlumfragen” seien aber ein “unzulässiger Maßstab”, moniert Scheer. Meinungsumfragen seien “per se ein sehr zweifelhaftes Instrument der Vorhersage von Wahlergebnissen”. Vor der Wahl bereits über die Relevanz von Kandidaten zu urteilen, sei außerdem “undemokratisch”.

Und wenn der ORF schon die “realistische Chance” auf die Stichwahl als Einladungskriterium heranziehe, “hätte er die Kandidaten Hundstorfer und Khol nicht einladen dürfen”, verweist Scheer dann selbst auf Umfragen, wonach die Kandidaten von SPÖ und ÖVP zurückliegen. So habe sich der ORF eine “offensive – den Umfragedaten widersprechende – Parteilichkeit zu Gunsten (zumindest) der Kandidaten der Regierungsparteien und zu Lasten des Kandidaten Ing. Richard Lugner” geleistet. Den Begriff der “journalistischen Relevanz” verwende der ORF überdies gesetzeswidrig.

Dass der ORF sehr detailliert darlegte, wie oft Lugner anderweitig im Fernsehen vorkam, beeindruckt seinen Anwalt nicht. Denn es handle sich bei “Die 2 im Gespräch” um ein “Sonderformat”, das auch besonders berücksichtigt werden müsste. Dabei verweist Scheer auch auf frühere Urteile zu Diskussionssendungen. Und allein, dass Lugner naturgemäß auch in den Trailern zu “Die 2 im Gespräch” nicht vorkam, sei schon “negative Wahlwerbung”. Fazit der Beschwerde: “Durch die Nichteinladung wurde dem Kandidaten Ing. Lugner massiv geschadet.”

Von Seiten des ORF hieß es auf APA-Anfrage, man werde die Beschwerde im Detail prüfen. Bereits jetzt kann man aber am Küniglberg sagen, dass man Scheers Rechtsmeinung nicht teile. Einmal mehr wurde in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, “dass noch nie zuvor so ausführlich über eine Bundespräsidentenwahl berichtet wurde und Herr Ing. Lugner in 68 ORF-Formaten Gelegenheit hatte, sich und sein Programm zu präsentieren”.

Die KommAustria ist für die Rechtsaufsicht über den ORF in erster Instanz zuständig. Berufungsinstanz gegen Bescheide der Medienbehörde ist das Bundesverwaltungsgericht.

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