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Lügen vor Gericht ist strafbar

Schwindeln vor Gericht wird nur bei Angeklagten toleriert.
Schwindeln vor Gericht wird nur bei Angeklagten toleriert. ©APA
Als Angeklagter „darf“ man schwindeln, als Zeuge gibt es dafür strenge Strafen.

Lügen ist nie eine gute Lösung. Als Angeklagter verliert man die Glaubwürdigkeit und den Bonus eines allfälligen Geständnisses. Doch eigens bestraft wird dieses Verhalten nicht, es wird vielmehr im Rahmen des Verteidigungsrechtes akzeptiert. Wer jedoch als Zeuge bewusst falsche Angaben macht, muss mit einem Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage rechnen. Meist handelt es sich um Freundschaftsdienste, die Bekannte oder Verwandte in diese Situation bringen. Viele übersehen dabei, dass es hierfür bis zu drei Jahren Haft geben kann.

Lügenkette

Wer beispielsweise bei der Zeugenvernehmung vor der Polizei etwas ganz anderes behauptet als im Prozess, muss einmal gelogen haben, anders ist diese Konstellation nicht möglich. Ist nachweisbar, dass derjenige ganz bewusst die Behörden an der Nase herumführt, sitzt nicht nur der Bekannte oder Freund auf der Anklagebank, sondern ein hellhöriger Staatsanwalt wird auch den Lügner vor Gericht bringen. Wer sich nicht erinnern kann, oder zugibt, Dinge unter Umständen falsch im Kopf zu haben, der wird natürlich nicht belangt, doch bei Aussagen vor Gericht, Polizei und Verwaltungsbehörden ist Vorsicht geboten.

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