Dies erläuterte Landtagspräsident Gebhard Halder heute, Montag, im Landhaus die Vorteile der Neuerungen.
Am Beginn der Tagesordnung wird ab nun die “Aktuelle Stunde” stehen. Bei der Premiere wird das Thema von der SPÖ vorgegeben, im November ist die ÖVP dran, im Dezember die Grünen und bei der ersten Sitzung im neuen Jahr die FPÖ. “Durch eine Blockredezeit – die das Thema bestimmende Fraktion hat 20 Minuten, den anderen Fraktionen und dem zuständigen Regierungsmitglied stehen jeweils zehn Minuten zu – erhoffen wir uns kurze, pointierte Debattenbeiträge”, so Halder.
Nach der Aktuellen Stunde wird ein Gesetzesbeschluss behandelt. Damit trägt der Landtag einer Kernaufgabe der Gesetzgebung – Rechnung. In der daran anschließenden Anfragendebatte werden zwei dringliche Anfragen diskutiert, wobei sich die Fraktionen auch hier abwechseln. Es ist vorgesehen, dass die beiden Anfragen am 3. Oktober von der FPÖ und den Grünen gestellt werden.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Herbstarbeit des Landtages gehören laut LTP Halder die Novelle zur Landesverfassung mit der Herabsetzung des Wahlalters und der Einführung der Briefwahl auch bei Landtags- und Gemeindewahlen, die Novelle zum Jugendgesetz, mit der die Entschließung des Landtags zur Alkoholprävention umgesetzt wird sowie das EU-Rechtsanpassungsgesetz und im Dezember die Beratung des Landesbudgets.