Das geht aus dem jüngst vorgelegten Bericht des Flugbeobachters des Landes Vorarlberg hervor, der die Flugbewegungen in Altenrhein wieder konsequent kontrolliert hat.
Kontrolliert wurde sowohl zu den Normalbetriebszeiten, während dieser sogar die Einhaltung der Flugrouten überprüft wurde, wie auch während der Randbetriebszeiten, das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können.
Im Kontrollzeitraum wurden insgesamt 27 Ausnahmebewilligungen erteilt; davon berührten sieben Flugbewegungen österreichisches Staatsgebiet.
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