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Lärmbelastung nicht überschritten

Die staatsvertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Betrieb des Flugplatzes Altenrhein sind im Juni 2006 nicht überschritten worden.

Das geht aus dem jüngst vorgelegten Bericht des Flugbeobachters des Landes Vorarlberg hervor, der die Flugbewegungen in Altenrhein wieder konsequent kontrolliert hat.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.

Ausnahmebewilligungen

Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im Juni wurden insgesamt 45 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührten sechs Flugbewegungen österreichisches Staatsgebiet.

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