Mit einer Anhebung der Zuverdienstgrenze könnten sich mehr Personen als jetzt in der Betreuung engagieren, ist Schmid überzeugt. Dies käme einer wesentlichen und wichtigen Verbesserung im Betreuungsbereich gleich.
Das neu eingeführte Personenbetreuungsmodell legalisiert die 24-Stunden-Betreuung und ermöglicht eine Zusatzförderung von 550 Euro für zwei selbstständige Betreuer. Allerdings nur, wenn die pflegebedürftige Person im eigenen Haushalt betreut wird. Landesrätin Schmid forderte in ihrem Brief an Hundstorfer eine Adaptierung des entsprechenden Paragrafen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Sie solle gewährleisten, dass die Betreuung eines Pflege- und Betreuungsbedürftigen auch im Haushalt der Betreuungsperson möglich ist.
Zu einem wichtigen Thema, um künftig eine bestmögliche Pflege und Betreuung zu gewährleisten, gehört laut Schmid eine finanzielle Weiterentwicklung der Pflegevorsorge. Eine guter Ansatz für eine Finanzierung, die rasch umgesetzt werden könnte, wäre die Schaffung eines Pflegefonds. Vorstellen kann sich Schmid die Speisung des Fonds aus Erlösen von Privatisierungen.
Bei der Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungsnetzes trat Schmid in ihrem Brief an Hundstorfer primär für eine Weiterentwicklung der ambulanten Betreuung ein. “Über 90 Prozent der Bevölkerung haben den Wunsch, im Alter zu Hause in der gewohnten Umgebung zu bleiben”, so Schmid.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.