Bevor eine Entscheidung für oder gegen eine Babyklappe getroffen wird, werde man auf jeden Fall den sozialpolitischen Ausschuss damit befassen, so Bischof laut ORF. Dass die Babyklappe nicht kommen soll, sei eine Äußerung der Ärzte des Sanatoriums Mehrerau und nicht des Landes, so der Gesundheitslandesrat.
Beim Thema Babyklappe geht es darum, zwei hohe Rechtsgüter, hier das absolute Gebot des Lebensschutzes, dort das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung in eine vernünftige Balance zu bringen.
Die fundamentale Verbindung von Eltern und Kindern ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 Abs. 1) und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (§ 7 Abs. 1) auch völkerrechtlich gesichert. In Auswirkung dieser Regelungen hat das Kind gegen jeden, der Kenntnisse über seine Abstammung hat, ein Recht auf Auskunft, das es auch gerichtlich erzwingen kann.
Sowohl die Babyklappe als auch die anonyme Geburt vereiteln den Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gibt Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch zu bedenken.
Nur wenn der Gesetzgeber anhand entsprechender empirischer Befunde und wissenschaftlicher Studien nachweisen könnte, dass die Einschränkung des Abstammungs-Kenntnis-Rechtes tatsächlich geeignet ist, Neugeborene vor der Aussetzung oder Tötung durch ihre Mütter/Eltern zu bewahren, wäre er legitimiert, das Grundrecht der Kenntnis auf Herkunft zu beschränken.
Babyklappen erreichen Zielgruppe nicht
Kindestötungen werden überwiegend im Affekt begangen, und zwar von Frauen, die auf Grund ihrer momentanen psychischen Situation nicht in der Lage sind, die vorhandenen Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Im Sinne einer Stress- und Panikreaktion kann es dann zur Tötung oder Weglegung des Neugeborenen kommen. Die weitaus größte Zahl getöteter Neugeborener wird am Ort der Geburt getötet (aktiv) oder durch Liegengelassen und Nicht-Versorgung (passiv) zu Tode gebracht. Ein Teil der Leichname wird irgendwo »draußen« abgelegt, der andere Teil im Haus der Geburt (versteckt) gefunden. Mit Aussetzung aber hat weder das eine, noch das andere zu tun. Die auf Seiten der Befürworter gerade der Babyklappen genährte Fantasie, ein Großteil der tötenden Mütter würde ihre Kinder weit vom Ort der Geburt entfernt aussetzen und so zu Tode bringen, und gerade diese Frauen würden, gäbe es die Gelegenheit dazu, ihre Kleinen ansonsten in die nächst gelegene Klappe bringen, geht nach allem, was wir wissen, an der Realität gründlich vorbei. Das bedeutet aber, dass diese Frauen mit der Babyklappe nicht erreicht werden können. Außerdem müssten Babyklappen, wenn sie als Maßnahme für Frauen in Panik gedacht sind, flächendeckend eingerichtet werden, denn keine Frau, die sich in Panik befindet, läuft eine halbe Stunde oder länger bis zur nächsten Babyklappe (oder fährt beispielsweise mit dem Zug/Auto von Bludenz nach Bregenz).
Im Gegensatz dazu handeln Frauen, die ihre Kinder in Babyklappen legen oder anonym gebären, vernünftig, zielgerichtet und sind gut informiert. Das stellten SozialwissenschaftlerInnen fest. Diese Frauen wären demnach aber auch in der Lage, schon während ihrer Schwangerschaft Regelungen zu treffen, die keiner Babyklappe bedürften. Daher ist es gut, wenn ungewollt schwangere Frauen möglichst früh soziale und finanzielle Unterstützung bekommen so Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch abschließend.
Quelle: Kinder- und Jugendanwalt
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