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Lokführer kämpft um Freispruch

Feldkirch, Lochau - Über ein Jahr ist es her, dass der Triebfahrzeugführer vom Bezirksgericht Bregenz wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen wurde. Nun ist der Berufungssenat in Feldkirch am Zug. Er muss entscheiden, ob das erstinstanzliche Urteil richtig war.

Funk umgestellt?

Im Dezember 2006 starben drei Menschen auf der Zugstrecke zwischen Lochau und Bregenz. Überrascht von einem Zug. Am frühen Morgen war ein junger Mann verunglückt, zwei Polizeibeamte und ein Bestatter starben, als sie mit der Spurensicherung beschäftigt waren. Rechtskräftig schuldig gesprochen wurde im September vergangenen Jahres jener ÖBB-Bedienstete, der für die Sperrung der Strecke zuständig war.

Ein weiterer Beamter muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Außerdem befand das Bezirksgericht den Lokführer für schuldig. Er habe den Funk nicht umgestellt, sei somit nicht erreichbar gewesen und habe deshalb die Warnung nicht rechtzeitig erhalten, so die damalige Urteilsbegründung.

Der Triebfahrzeugführer des Zuges 196 versicherte damals im Prozess, dass er den Funk vom deutschen Funkkanal A 74 auf den österreichischen Kanal A 65 umgeschaltet habe. Die Berufungsverhandlung ist die zweite Chance für den Feldkircher, doch noch freigesprochen zu werden. Sein Anwalt Günther Tarabochia hat in der 18 Seiten umfassenden Berufungsschrift mehrere Gründe angeführt, weshalb er den Schuldspruch für unrichtig hält. Tarabochia bemängelt beispielsweise, dass ein Gutachten aus dem Bereich Verkehr und Fahrzeugtechnik für Eisenbahnen nie eingeholt wurde.

Nicht fahrlässig

„Mein Mandant hat nicht fahrlässig gehandelt“, ist Tarabochia überzeugt. Zwei Funkversuche seien so knapp im Bereich der Staatsgrenze erfolgt, dass der zeitaufwendige Umschaltvorgang noch nicht zwingend abgeschlossen sein musste. Der eine halbe Minute vor dem Unfall abgegebene Sammelruf „Lokführer 196, bitte Dispo anrufen!“ sei außerdem nicht geeignet gewesen, eine unfallvermeidende Reaktion herbeizuführen, so Tarabochia. Es gebe keine eindeutigen Beweise, dass der Funk nicht umgestellt worden ist. Dass der geschockte Lokführer erst nach Unfall den Funk umgeschaltet hat, scheint dem Verteidiger absurd. Ob all diese Argumente den Berufungssenat überzeugen werden, wird sich am 18. November zeigen.

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