Ein von einem Wiener Nachtlokal als Türsteher beschäftigter Mann ist am Mittwochnachmittag am Landesgericht vom Vorwurf der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang freigesprochen worden. Der 32-Jährige soll am 1. Juli 2018 einen aus der Diskothek gewiesenen Besucher gegen einen Mauervorsprung gestoßen haben. Der Alkoholisierte stürzte deshalb zu Boden und krachte mit dem Kopf auf den Asphalt.
Mann fuhr mit vermeintlicher Platzwunde nach Hause
Der arabischstämmige Mann, der gemeinsam mit vier Freunden das Lokal besucht hatte und dort in eine Auseinandersetzung mit Schwarzafrikanern geraten war, blieb zunächst benommen liegen. Nachdem er von einem Barkeeper mit Wasser versorgt wurde, erhob er sich aber wieder, sprach mit seinen Begleitern und ließ sich mit einer vermeintlichen Platzwunde von einem Taxi nach Hause bringen.
Mann verstarb an Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnquetschung
Dass er ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnquetschungen und einen Schädelbruch erlitten hatte, blieb unbemerkt. Der Zwischenfall hatte sich um 4.00 Uhr abgespielt. Im Verlauf des Tages verschlechterte sich dann der Gesundheitszustand des Mannes infolge einer Hirnblutung rapide. Er erbrach wiederholt und war nicht mehr ansprechbar, weshalb ein Freund die Rettung verständigte. Obwohl die Verletzungen in einem Wiener Spital sogleich behandelt wurden, verstarb der Mann.
Der Barkeeper berichtete am Mittwoch im Zeugenstand, dass der Mann zuvor von einem anderen Lokalgast vor der Tür geohrfeigt wurde. Das hätte ihn in Rage gebracht und er wollte auf den Schläger losgehen. Zwei Türsteher hätten ihn dann gegen die Mauer gestoßen, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Da dürfte der Mann - auch aufgrund seiner starken Alkoholisierung - mit dem Kopf auf den Asphalt geknallt sein.
Türsteher freigesprochen: Urteil nicht rechtskräftig
Ein anderer Zeuge behauptete am ersten Prozesstag im Februar nämlich, der Türsteher - verteidigt von Andreas Reichenbach - hätte ihm die Ohrfeige verpasst, was dieser in Abrede stellte. Dieser Zeuge hätte laut Schöffensenatsvorsitzender Patrizia Kobinger-Böhm weitere "widersprüchliche Aussagen" gemacht, weshalb er nicht glaubhaft war, wie sie in ihrer Urteilsbegründung sagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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