Wer in Österreich einem Arbeitnehmer weniger bezahlt, als ihm nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zusteht, macht sich des Lohndumpings schuldig. Dabei ist es egal, woher der Arbeitnehmer stammt. Mit 1. Jänner 2015 wurde das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping entscheidend verschärft. Unternehmen müssen nun auch die Arbeitsverträge von Leiharbeitern aufliegen haben, die Verjährungsfrist wurde auf drei Jahre verlängert.
Strafen bis 50.000 Euro
Selbst bei kleinsten Verstößen sind empfindliche Strafen vorgesehen, die Höchstgrenze für Wiederholungstäter liegt bei 50.000 Euro pro Fall. Unternehmensberater Markus Tschann ist Vortragender am Wifi Vorarlberg zum Thema Lohndumping. Die Verunsicherung sei bei vielen Unternehmen groß. Im Interview gibt er Tipps, auf was Unternehmer achten müssen und wie Arbeitnehmer beim Betrugsverdacht durch den Arbeitgeber reagieren sollten.