Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die Gebiete seeseitig der Eisenbahnlinie bis hin zum Bodenseeufer, und zwar von der Ruggbachmündung über das Schwarzbad, den Hafen bis hin zum Strandbad und Pumphüsle.
Es ist verboten zu campieren, außerhalb fest eingerichteter Feuerstellen Lager- und Grillfeuer zu betreiben, Hunde frei laufen zu lassen bzw. als Hundehalter den Kot des gehaltenen Hundes liegen zu lassen, Abfälle zurückzulassen, zu lärmen oder laute technische Geräte zu betreiben. Und da der gesamte Uferbereich aufgrund der Kommunalgrenzen von 1808 eigentlich Stadtgebiet Bregenz ist, gilt hier zudem die ortspolizeiliche Verordnung der Stadt Bregenz gegen das Verwenden von Glasgebinden. Ausgenommen sind Strandbad und Hafen Lochau.
Wir hoffen mit dieser Maßnahme den Vandalismus auch an unserem Bodenseeuferabschnitt mit wilden Feuerstellen, mit Glasscherben oder vielfach verantwortungslos zurückgelassenem Müll erfolgreich eindämmen zu können. Am See sollten sich Einheimische und Gäste in einer sauberen Erholungslandschaft wohl fühlen können, kommentiert Bürgermeister Xaver Sinz diese Verordnung. Zur Einhaltung und Exekutierung dieser Verbote wird ein eigens installierter Ordnungsdienst nun auf dem gesamten Uferabschnitt von Hörbranz über Lochau bis Bregenz unterwegs sein.
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