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Lochau-Prozess: Bedingte Haftstrafen für Angeklagte

Lochau - Die beiden ÖBB-Mitarbeiter, die sich wegen des Bahnunfalls in Lochau im vergangenen Dezember verantworten mussten, sind am Freitag vom Bezirksgericht Bregenz schuldig gesprochen worden.    |    | Vorbericht zum Prozess

Sie sollen im vergangenen Dezember den Tod dreier Menschen auf der Bahnstrecke Lochau bei Bregenz verursacht haben. Die bedingten Freiheitsstrafen im Ausmaß von sechs Monaten für den Disponenten und drei Monaten für den Lokführer sind nicht rechtskräftig.

Im Dezember waren drei Polizeibeamte und ein Leichenbestatter damit beschäftigt, auf der Bahnstrecke zwischen Lochau und Bregenz eine Leiche zu bergen. Die vier Personen gingen davon aus, dass alle kommenden Züge mit maximal 30 km/h vorbeifahren würden. Ein Zug, der mit 86 Stundenkilometer heranraste, kostete drei der vier Personen das Leben.

„Das Ganze war sicher eine Verkettung unglücklicher Umstände. Allerdings gab es auch grobe Versäumnisse der ÖBB. So hat der damals zuständige Notfallleiter heute sicher kein gutes Bild abgegeben“, begründete Richter Christian Röthlin das Urteil. Angeklagt war der 46-jährige Lokführer, der am Morgen des 29. Dezember nach Ansicht des Gerichts vergaß, den Funk vom deutschen auf den österreichischen Kanal umzustellen. Somit konnte er laut Gericht den Funkspruch nicht empfangen, der ihn über die auf dem Gleis befindlichen Personen hätte informieren sollen. „Siebzig Sekunden Zeit, die den drei Todesopfern eine Chance gegeben hätte, zu überleben“, so Christian Röthlin.

Die Hauptschuld an dem Unfall wurde allerdings dem 45-jährigen Disponenten zugesprochen, der damals in der Innsbrucker Leitstelle Dienst hatte. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugestanden, dass er sich der drohenden Gefahr bewusst war. Dennoch wurde der Fahrdienstleiter in Wolfurt 19 Minuten lang nicht verständigt, dass sich Menschen auf den Gleisen befanden – was laut Staatsanwalt Reinhard Fitz das Naheliegendste gewesen wäre. Der Fahrdienstleiter hätte den Zug mittels Signal stoppen oder notfalls den Strom abschalten können. Der Disponent hingegen erreichte den Lokführer per Funk nicht und konnte so nur am Bildschirm zusehen, wie das Unglück seinen Lauf nahm.

Als äußerst unprofessionell beurteilte das Gericht das Verhalten des ÖBB-Notfallmanagements. Zwar wurde noch am selben Tag des Unglücks von Seiten der ÖBB ein Erlass erstellt, dass eine sofortige Sperre der Strecke erfolgen muss, wenn Hilfs- und Einsatzorganisationen auf oder rund um das Gleis beschäftigt sind. Diese Regelung kam für die Opfer allerdings zu spät.

Ob gegen den damaligen Notfallleiter ebenfalls noch Anklage erhoben wird, behält sich die Staatsanwaltschaft vor. Beide Verurteilten fühlten sich nicht schuldig und gingen in Berufung.

Langer Prozesstag

Beide Angeklagten, der Disponent der Leitstelle Innsbruck und der Lokführer des Unglückszugs, hatten sich nicht schuldig bekannt.

Auf den Gleisen zwischen Lochau und Bregenz kamen am 29. Dezember 2006 zwei Polizisten und ein Bestatter ums Leben. Sie wurden mit vollem Tempo von einem Eurocity-Zug erfasst, als sie einen Unfall auf den Gleisanlagen untersuchten. In der Nacht davor war dort ein 18-Jähriger getötet worden.

Der Disponent der Innsbrucker Leitstelle gab in seiner Befragung vor Gericht an, er sei nicht für die Streckensperre und das Notfallmanagement verantwortlich gewesen. Er habe den Lokführer zudem über Funk nicht erreichen können, um ihn über die Personen auf der Strecke zu informieren. Dem Disponent wird unter anderem vorgeworfen, den Notfallleiter nicht alarmiert zu haben. Der Lokführer erklärte, er sei nicht über die Untersuchungen auf den Gleisen informiert worden. Ihm wurde vorgeworfen, zu spät vom deutschen ins österreichische Funknetz umgeschaltet zu haben, was dieser bestritt. Den ÖBB zufolge kommt es auf diesem Streckenabschnitt häufiger zu Funkstörungen.

Der an sich zuständige Notfallleiter gab vor Gericht zu, die Umsetzung des Tempolimits nicht klar an einen Disponenten delegiert zu haben. Er habe keine Streckensperre verfügt, weil der Polizist am Telefon ein langsames Vorbeifahren gewollt habe, so der Notfallleiter. Er habe einem Disponenten mitgeteilt, dass die Polizei zur Spurensicherung ein Tempolimit verlange und habe darauf vertraut, dass dieser alle nötigen Schritte veranlassen werde. Für Richter Christian Röthlin war das unverständlich. Er sei als Notfallleiter allein dafür zuständig gewesen, so der Richter.

Ebenfalls als Zeuge befragt wurde der Fahrdienstleiter in Wolfurt. Er erklärte bei seiner Befragung, der Notfallleiter habe ihn nicht angewiesen, den Lokführer zu verständigen. Als er erfuhr, dass der Lokführer uninformiert auf die Personen zusteuerte, sei es bereits zu spät für eine Streckensperre gewesen.


ÖBB will rechtskräftiges Urteil im Bahnunfall-Prozess abwarten

Bei den ÖBB will man bezüglich weiterer Maßnahmen das rechtskräftige Urteil in dem Prozess gegen zwei ihrer Mitarbeiter nach dem Bahnunfall zwischen Lochau und Bregenz im vergangenen Dezember abwarten. Über ein mögliches Disziplinarverfahren gegen die beiden ÖBB-Bediensteten will man erst dann nachdenken, so Pressesprecher Rene Zumtobel am Freitag gegenüber der APA.

„Uns ist es vor allem wichtig, Klarheit für die Angehörigen zu schaffen“, so Zumtobel über die Verhandlung. Der Prozess solle „sachlich und rasch“ abgewickelt werden, das sei man den Hinterbliebenen schuldig. Auch bezüglich einer möglichen zivilrechtlichen Klage nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz werde man seitens der ÖBB abwarten. „Wir können das nicht verhindern“, so Zumtobel. Der angeklagte Disponent arbeitet laut Zumtobel seit dem Unglück in einem anderen Tätigkeitsbereich, der Lokführer ist seit dem Abschluss der psychologischen Betreuung wieder im Einsatz.

Schon seit langem gebe es bei den ÖBB für Mitarbeiter in den Leitstellen Notfallübungen am Arbeitsplatz, auch in Zusammenarbeit mit der Exekutive, zudem drei Mal jährlich Schulungen zur Abwicklung von Abläufen. „Wir haben klare Prozesse“, stellte Zumtobel klar. Seit dem Unfall, bei dem drei Menschen starben, ist dieser und seine Verhinderung Schwerpunkt in den Trainings. Man sei nicht zur Tagesordnung übergegangen, so der ÖBB-Sprecher. Als Verbesserung habe man gemeinsam mit dem BMI einen Folder für die Exekutive entwickelt. Dieser soll Polizisten darüber informieren, worauf bei Einsätzen auf Gleisanlagen zu achten ist. Für ÖBB-Mitarbeiter gebe es im Gegenzug neben den Schulungen ebenfalls ein Handbuch zur Handhabung von Polizeieinsätzen auf ÖBB-Strecken.

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