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Lkw-Wochenendfahrten: Rechnungshof-Kritik

Nacht- und Wochenendfahrverbote
Nacht- und Wochenendfahrverbote ©APA
Der Landesrechnungshof hat die Abwicklung von Bewilligungen für Lkw-Wochenend- und Nachtfahrten unter die Lupe genommen.

Die Straßenverkehrsordnung 1960 regelt bundesweit bestimmte Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht. Sie wurden ursprünglich eingeführt, um der Verkehrsdichte an diesen Tagen entgegenzuwirken bzw. eine Lärmreduktion zu erreichen. Das Gesetz sieht bereits viele Ausnahmebestimmungen vor, beispielsweise die Beförderung bestimmter Lebensmittel oder Fahrten mit lärmarmen Fahrzeugen. Zudem können Ausnahmen in Einzelfällen beantragt werden.

Der Landes-Rechnungshof prüfte die Abwicklung der Anträge auf Ausnahmebewilligung im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit und als Beispiel für die Verwendung einer bundesländerübergreifenden E-Government-Anwendung.

Verfahren bei einer Behörde bündeln

Die Anzahl der Ausnahmeanträge im Land schwankte auf niedrigem Niveau. Jährlich wurden im Durchschnitt knapp 400 Anträge rgenehmigt. Die Bearbeitung verteilte sich auf bis zu fünf zuständige Behörden. Über 90 Prozent fielen bei der Abteilung Verkehrsrecht an, die anderen 10 Prozent bei den vier Bezirkshauptmannschaften.

Die Behörden gingen unterschiedlich vor, beispielsweise bei der Vorschreibung und Verbuchung von Abgaben oder der Berechnung von Gebühren. Damit verbundene finanzielle Auswirkungen waren allerdings gering.

Um eine effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, empfiehlt der Landesrechunshof eine Bündelung der Verfahren in der Abteilung Verkehrsrecht.

E-Government-Lösung fortsetzen und modernisieren

Zur Abwicklung der Anträge existiert das Programm "Wochenend-Fahrverbot (WFV)". In Vorarlberg kommt diese bundesländerübergreifende Fachanwendung allerdings nur in der Abteilung Verkehrsrecht zum Einsatz. Über das "WFV" langt zudem nur rund ein Fünftel der Anträge ein. Der Rechungshof kritisiert, dass auf die Möglichkeit der Nutzung des WFV bislang kaum hingewiesen wurde.

Kritisiert wird auch, dass Informationen zum Wochenend- und Nachtfahrverbot auf der Webseite des Landes wenig spezifisch und unvollständig sind.

Zudem sieht das E-Government-Gesetz seit Anfang 2020 das Recht auf elektronischen Verkehr vor. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist eine bundesweite technische Plattform zur Bearbeitung der Ansuchen sinnvoll. Die aktuell verwendete E-Government-Lösung sei veraltet, zweckmäßige Schnittstellen oder datenschutzrechtliche Erfordernisse würden fehlen. Der Rechnungshof empfiehlt ein gemeinsames Vorgehen der Länder zur Modernisierung und Adaptierung.

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