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Lkw-Lenker watscht Traktorfahrer

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Nach zehn Kilometern „Trödelfahrt“ platzte Berufskraftfahrer der Kragen.

Von Christiane Eckert

Seit 30 Jahren fährt der 52-Jährige schwere Gefährte und, so sagt er, es sei Vorschrift, dass ein langsamerer Vordermann, beispielsweise ein Traktor mit Anhänger, wenn möglich, den Weg freigibt, rechts ranfährt und die Kolonne immer wieder einmal vorlässt. Der 28-jährige Bauarbeiter auf seinem Traktor mit seinem landwirtschaftlichen Anhänger habe nicht im Traum daran gedacht. Selbst auf Anhupen habe er sich umgedreht und nur gelacht.

Verärgert

Er habe sich sehr geärgert, habe bei passender Gelegenheit überholt und den jungen Berufskollegen zur Rede gestellt. Dabei sei es zum Streit gekommen und er habe ihm eine Watsche gegeben. Eine ganz leichte, wie er betont. Das Gericht spricht den Angeklagten von der Nötigung frei, es sei noch genügend Spiel zwischen Angehaltenem und Angeklagtem gewesen. Wegen Körperverletzung, Rötung und Schmerzen durch die Watsche, wird er allerdings schuldig gesprochen. Zu 320 Euro, zur Hälfte unbedingt verurteilt. Dem Gewatschten muss er 50 Euro geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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