Trotz frühzeitiger Kontaktaufnahme lässt Tirol keinerlei Kompromissbereitschaft erkennen, sondern geht auf Konfrontation, kritisiert Abfallwirtschaftslandesrat Dieter Egger: “Mindestens ein Entgegenkommen über Ausnahmebewilligungen im verträglichen Ausmaß hätten wir uns als unmittelbar betroffene Nachbarn erwarten dürfen. Bleibt dieses aus, muss geklagt werden.”
In Vorarlberg hat man grundsätzlich Verständnis für die Tiroler Situation. Deshalb wurde frühzeitig der Kontakt gesucht, um gemeinsam eine Lösung für die nicht verlagerbaren Transporte zu finden. Eine Abänderung der Verordnung wurde von Tirol jedoch abgelehnt und auf die Möglichkeit von Ausnahmen verwiesen. “In ihrer Reaktion auf einen Ausnahmeantrag lässt die Tiroler Seite jedoch kein Verständnis für die Vorarlberger Anliegen erkennen”, so Landesrat Egger. Vielmehr ziehe man sich zum Nachteil Vorarlbergs auf einen formaljuristischen Standpunkt zurück.
Vorarlberg blieb als unmittelbar betroffener Nachbar im Gegensatz zu Teilen Süddeutschlands und Südtirols bei der Zonierung des Fahrverbots unberücksichtigt. Dadurch wird die heimische Abfallwirtschaft benachteiligt. “Der von Tirol gesteuerte Konfrontationskurs kann nicht widerspruchslos akzeptiert werden. Eine Lösung braucht das Zutun beider Seiten”, so Landesrat Egger abschließend.
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