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Lkw-Fahrer: "Bis zu 86 Stunden Arbeitszeit"

Schwarzach - Wenn es nach dem Willen des EU-Beschäftigungsausschusses geht, dann fallen selbständige Lkw-Lenker aus der neuen geplanten Arbeitszeitrichtlinie Straßenverkehr, berichtet die AK Vorarlberg.

„Damit wäre eine große Zahl von Lkw-Fahrern betroffen, die in die Scheinselbständigkeit gedrängt wurden und in Wirklichkeit alle Merkmale eines unselbständig Beschäftigen aufweisen“, kritisiert AK-Präsident Hubert Hämmerle. „Damit wären künftig für Scheinselbständige durchschnittliche Wochenarbeitszeiten von 86 Stunden möglich.“

Während für Beschäftigte von Transportunternehmen dank Arbeitszeitrichtlinie im Straßenverkehr eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden gilt, sind für Scheinselbständige nun bis zu 86 Stunden möglich. „Die neue Richtlinie führt unweigerlich zu einer Verzerrung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Transportunternehmen. Während für Unternehmen, die unselbständig Beschäftigte anstellen, mit der Arbeitszeitrichtlinie eine Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden gilt, ist dies für Unternehmen, die über die Konstruktion von Scheinselbständigen arbeiten, nicht der Fall“, erklärt Hämmerle. Der Druck auf Firmen mit Unselbständigen wird daher steigen, aus ihren Beschäftigten Scheinselbständige zu machen. „Das verschärft die Lage der Beschäftigten im Transportgewerbe noch einmal. Es ist zu befürchten, dass sich das schon bisher bestehende Lohn- und Sozialdumping in diesem Sektor noch einmal ausweitet.“

Aber auch für die Verkehrssicherheit sind negative Auswirkungen zu erwarten, da bei einer Arbeitszeit von bis zu 86 Stunden ein Nachlassen der Konzentration der Lkw-Lenker zu erwarten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer selbständig oder unselbständig ist. Auch die oft von den Befürwortern der Richtlinie angeführte Verordnung der Harmonisierung der Sozialvorschriften hilft hier nichts – diese Verordnung regelt die Lenk- und Ruhezeiten von Lkws. Die Arbeitszeit (umschließt neben dem Lkw-Fahren alle administrativen Tätigkeiten, Inspektion des Fahrzeugs, Be- und Entladen, etc.) bleibt trotzdem bei 86 Stunden.

„Noch ist das letzte Wort zu dieser Richtlinie nicht gesprochen, die Abstimmung (25:24 für die vorliegende Fassung) im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments lässt aber Schlimmes erwarten“, so Präsident Hämmerle abschließend.

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