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Testamentsfälscher-Prozess: Ratz bestreitet Vorwürfe

Eine Richterin auf der Anklagebank.
Eine Richterin auf der Anklagebank. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Salzburg/Dornbirn - Am achten Verhandlungstag im Prozess um Testamentsfälschungen beim Bezirksgericht Dornbirn in Vorarlberg ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Salzburg die angeklagte Richterin Kornelia Ratz einvernommen worden.
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Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch soll beim Hauptbeschuldigten Jürgen H. (48) ein gefälschtes Testament “bestellt” haben. Ratz beteuerte erneut ihre Schuldlosigkeit.

Mit diesen Vorwürfen konfrontiert zu sein, bezeichnete die 48-jährige Angeklagte als “sehr schwere Situation”. “Es ist nicht leicht, mit den Belastungen umzugehen. Ich habe mit der Sache nichts zu tun”, betonte Ratz. Sie habe nie mit Jürgen H. oder anderen Personen am Bezirksgericht Dornbirn über ein Testament, geschweige denn über ein gefälschtes, gesprochen. “Mir liegt es fern, so eine Tat zu begehen, das würde mit meiner Wertehaltung nicht übereinstimmen.”

“Legatarinnen waren Euthanasie-Gewinnler”

Die beschuldigte Richterin schilderte, dass sie von der Richtigkeit des Testaments des im Jahr 2004 verstorbenen 89-jährigen, geistig behinderten Wilhelm M. ausgegangen sei, in dem ihre Mutter und ihre Tante als Erben bedacht worden sind. Sie habe aber gedacht, dass ihr entfernter Verwandter die Legate zugunsten von zwei weiteren Frauen in der Zeit des Nationalsozialismus unter Zwang gemacht habe, damit er nicht Opfer des Euthanasie-Programms werde.

“Ich wollte mit dem nationalsozialistischen Konstrukt nichts zu tun haben. Die zwei Legatarinnen waren für mich Euthanasie-Gewinnler”, sagte Ratz. Sie habe herausgefunden, dass die beiden Frauen Anhängerinnen des Nationalsozialismus gewesen seien. “Das war mir sehr zuwider.” Deshalb habe sie eine Teilanfechtung der Verlassenschaft machen wollen. Als sie erfuhr, dass der mitangeklagte 49-jährige Angehörige von Jürgen H. über eine Vollmacht über einen “Erben” (der sich als Scheinerbe herausstellte, Anm.) aus dem Legat verfügte, bot sie dem Angehörigen bei einem privaten Treffen Geld für eine Verzichtserklärung an. Sie überwies 23.000 Euro, forderte den Betrag aber zurück, als sie von der Testamentsaffäre erfahren hatte. Die Summe wurde ihr dann tatsächlich zurücküberwiesen.

“Bin aus allen Wolken gefallen”

Dass das Testament des Wilhelm M. gefälscht worden sei, habe sie erst am 21. Jänner 2010 bei einer Feier am Gericht von einem Kollegen erfahren. “Da bin ich aus allen Wolken gefallen”, sagte Ratz, die im Laufe der Einvernahme emotional betroffen wirkte und kurz vor Prozessende zu weinen begann. Die Verhandlung wird morgen, Mittwoch, mit ihrer Befragung fortgesetzt. Es könnte auch schon ein Urteil für den 49-jährigen Angehörigen von Jürgen H. gesprochen werden, kündigte der Vorsitzende an.

Am Dienstagvormittag war der ebenfalls nicht geständige, derzeit suspendierte Rechtspfleger für Außerstreitsachen, Clemens M. (52), bei seiner Einvernahme ins Schwitzen gekommen. Er wurde vom Gericht befragt, warum er Ende 2009 im Testamentsfälschungsfall “Wilhelm M.” zwei Teilgeständnisse vor der Polizei und der Haftrichterin abgelegt, diese dann Ende Jänner 2010 aber widerrufen habe. Er sei unter Druck, sehr nervös und erschöpft gewesen, “ich wollte einfach, dass es vorbei ist”, gab der Angeklagte als Grund für das Ablegen der Teilgeständnisse an. “Ich war bei beiden Fälschungen nicht dabei”, beteuerte der Rechtspfleger erneut.

Clemens M. geriet ins Stottern

Im Dezember 2009 hatte Clemens M. den Ermittlern geschildert, Richterin Kornelia Ratz sei nach dem Ableben von Wilhelm M. zu ihm gekommen, um sich mit ihm über das Problem mit den Legaten aus der Verlassenschaft zu beraten. Er werde sich das ansehen und die Sache mit Kurt T. (ebenfalls angeklagter Rechtspfleger) erledigen, soll M. in seinem Teilgeständnis gesagt haben. Als ihn heute der Vorsitzende des Schöffensenates, Andreas Posch, aufforderte, seine derzeitige Verantwortung zu überdenken, da er bei seiner Aussage Ende 2009 von sich aus den mitangeklagten Gerichtsmitarbeiter Kurt T. miteinbezogen habe und er auch belastende Angaben gemacht habe, von denen der Hauptbeschuldigte und Kronzeuge Jürgen H. zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht gesprochen hatte, geriet der Angeklagte zwar ins Stottern, blieb aber bei seiner Beteuerung, er sei unschuldig.

Im Fälschungsfall “Wilhelm M.” hat die Staatsanwaltschaft Steyr (OÖ) sechs Personen angeklagt. Der Hauptbeschuldigte Jürgen H. (48) und sein 49-jähriger Angehöriger sind geständig. Die vier weiteren Angeklagten – Richterin Kornelia Ratz sowie die Dornbirner Gerichtsbediensteten Clemens M., Walter M. (73) und Kurt T.(48) – beteuerten bisher ihre Unschuld.

Mindestens 158 Geschädigte

Im “Testamentsfälscher”-Prozess sind insgesamt zehn Personen angeklagt, darunter fünf Justizbedienstete. Sie sollen von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert oder dazu beigetragen haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro, 158 Geschädigte sind bekannt. Drei geständige Angehörige von Jürgen H. sind bereits am sechsten Verhandlungstag am 25. April schuldig gesprochen worden, zwei Urteile sind bereits rechtskräftig.

VN-Gerichtsreporter resümiert den achten Prozesstag

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Anwalt von Jürgen H. im Interview

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