In Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Vorarlberg haben die Vorarlberger Nachrichten in einer vierteiligen Serie die wichtigsten Tipps und Informationen zum Thema Arbeitnehmerveranlagung, im Volksmund bekannt als Steuerausgleich, aufgearbeitet. Jedes Jahr verzichten immer noch einige Österreicher darauf, die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Was viele nicht wissen: Es winkt bares Geld, denn pro Kopf können bis zu mehreren Hundert Euro erstattet werden.
Schnell und einfach geht die Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline. Sie kann aber auch beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Als Antrag gilt die Abgabe der Lohnsteuererklärung (Formular L1); sofern Sie Kinder haben, für die Sie Familienbeihilfe beziehen oder Unterhalt bezahlen, das Formular L 1k. Bei Bezug von Einkünften ohne Lohnsteuerabzug (z.B. ausländische Pensionen) benötigen Sie zusätzlich das Formular L1i. Ab der ANV für das Jahr 2016 brauchen Sie zudem das Formular L 1ab, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre im Nachhinein gemacht werden.
Beratungstermin vereinbaren
Noch offene Fragen? Kein Problem. Experten der AK Vorarlberg unterstützen Sie im Rahmen der AK-Steuerspartage (1. bis 31. März) bei der Arbeitnehmerveranlagung. Vereinbaren Sie unter 050/258-3131 Ihren Beratungstermin.
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