Naturschutzorganisationen fordern volle Parteistellung für die Naturschutzanwaltschaft

“Volle Parteistellung der Naturschutzanwaltschaft für alle Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, das heißt, keine Einschränkung des Beschwerderechtes gegen Bescheide beim Landesverwaltungsgericht”, so lautet die Forderung der Naturschutzorganisationen.
Landschaft ist gefährdet
Der Grund dafür ist, dass die Vorarlberger Natur- und Kulturlandschaft unter Druck steht und der Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten knapp wird. Viele dieser Landschaften sind durch den Erschließungsdruck und die Nutzungsintensivierung gefährdet. Der sehr hohe Boden- und Flächenverbrauch durch großtechnische Infrastruktur stellt eine der größten Bedrohungen dieser Lebensräume dar.
Gezielte Raumordnungspolitik notwendig
Der Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften ist eines der wichtigsten Ziele im Bereich des Natur- und Landesschutzes. “Nur durch eine gezielte Raumordnungspolitik verbunden mit einer verbesserten Gesetzgebung über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung kann langfristig gegen die Gefährdung dieser sensiblen Freiräume vorgegangen werden”, sind Naturorganisationen überzeugt.
Aktuell wäre die Sachlage in Vorarlberg jedoch so, dass die Stellung der Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg in Verfahren nach dem GNL viel zu schwach ausgestattet wäre. Nur so können die Verantwortlichen eine wirksame “Anwaltschaft” übernehmen.
Anwaltschaft stark eingeschränkt
Die verfahrenstechnischen Rechte der Naturschutzanwaltschaft in Vorarlberg seien stark eingeschränkt. Bei naturschutzrechtlichen Verfahren habe die Naturschutzanwaltschaft nur das Mitwirkungsrecht und nicht die volle Parteistellung. “Fast 90 Prozent der Einwände der Naturschutzanwaltschaft werden in Behördenverfahren zugunsten wirtschaftlicher Interessen zurückgedrängt. Die vielfache einseitige Gewichtung der verschiedenen öffentlichen Interessen konterkariert so einen umfassenden Naturschutz.” Die Feststellungen der hohen wirtschaftlichen Interessen seien in vielen Bescheiden standardisierten Behauptungen, die durch keinerlei Beweismittel gelegt seien.
Volle Parteistellung
Aktuell sei Vorarlberg fast das einzige Bundesland, bei dem die Umweltanwaltschaft keine volle Parteistellung habe. „Die Naturschutzorganisationen fordern daher eine Angleichung des Vorarlberger Gesetzes an das Niveau der anderen acht Bundesländer.“
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