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Live: Aktuelle Stunde im Vorarlberger Landtag

Der Landtag findet am Donnerstag das letzte Mal vor der Landtagswahl im Oktober zusammen.
Der Landtag findet am Donnerstag das letzte Mal vor der Landtagswahl im Oktober zusammen. ©Hartinger
Am Donnerstag steht ab 9 Uhr die Aktuelle Stunde auf der Tagesordnung des Vorarlberger Landtags. Das turnusgemäß von der Volkspartei vorgegebene Thema lautet: "Klimaschutz: Vorarlberg muss weiterhin Vorreiter sein!"
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Im Anschluss an die Aktuelle Stunde folgen die Diskussionen und Beschlussfassungen zu folgenden Gesetzen:

  • Die Änderung des Sozialbetreuungsberufegesetzes trägt der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) Rechnung und aktualisiert das Berufsbild der Pflegehilfe, die nunmehr in „Pflegeassistenz“ umbenannt wird. Im Rahmen der Novelle wurde der Kompetenzbereich der Pflegeassistenz erweitert.
  • Die Novellierung des Gemeindegesetzes betrifft die vereinfachte Organisation der Gemeindevermittlungsämter. Als wichtigste Neuerung wird die obligatorische Einrichtung von Gemeindevermittlungsämtern durch eine fakultative Einrichtung eines solchen Dienstes („Gemeindevermittlungsdienst“) abgelöst.
  • Das Gesetz über die Zucht von Tieren in der Landwirtschaft (Tierzuchtgesetz) legt die Begleitregelungen zur EU-Tierzuchtverordnung fest. Es bezieht sich überwiegend auf verfahrensrechtliche und berufsrechtliche Aspekte sowie Überwachungs- und Sanktionsmaßnahmen.
  • Die Anpassung des Baugesetzes dient der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. Die Neuerungen betreffen u.a. die Ausnahme vom Geltungsbereich des Baugesetzes für Funkanlagen bzw. Sendemasten und die Erweiterung der Bestimmungen über die Erteilung einer Abstandsnachsicht.
  • Mit der Novelle zum Landesbedienstetengesetz 1988 bzw. 2000 wird das bestehende funktionsorientierte Gehaltssystem modernen Erfordernissen angepasst: Die wesentlichsten Veränderungen betreffen den Einsatz neuer Kriterien für die Stellenbewertung, ein Modellstellensystem, die Berücksichtigung der Berufserfahrung und die im Hinblick auf den Vorarlberger Arbeitsmarkt adaptierte Gehaltstabelle. Damit wird auch künftig eine zeitgemäße und einheitliche Entlohnung im Landesdienst sichergestellt und für das Land als Dienstgeber Kostensicherheit für die nächsten 20 Jahre gewährleistet.
  • Die Änderung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes umfasst zahlreiche Neuerungen. Diese betreffen u.a. das „Gehaltssystem neu“, die Sicherheit in den Gerichtsräumen, die Übermittlungspflicht des Landesverwaltungsgerichtes an das Amt der Landesregierung und die Implementierung eines datenschutzrechtlichen Rechtsschutzes vor dem Landesverwaltungsgericht.
  • Die Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung bedarf dank der Neuerungen im Gesetz über das Amt der Landesregierung (ALReg-G) – anders als die bisher verfassungsunmittelbar erlassene Geschäftseinteilung, soweit sie Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung betraf – nicht mehr der Zustimmung der Bundesregierung.  Darüber hinaus werden rechtliche Rahmenbedingungen klargestellt, die bei Sicherheitskontrollen in den Gebäuden des Amtes der Landesregierung zu beachten sind und eine effektive Kontrolle gewährleisten.
  • Die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes berücksichtigt den Entfall der Einschränkungen, unter denen eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit der Bezirksverwaltungsbehörden ermöglicht werden kann. Ebenso entfällt das Zustimmungsrecht der Bundesregierung zu Landesgesetzen, durch die die bestehende Organisation der Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern geändert oder neu geregelt wird. Überdies werden rechtliche Rahmenbedingungen klargestellt, die bei Sicherheitskontrollen in den Gebäuden der Bezirkshauptmannschaften zu beachten sind und eine effektive Kontrolle gewährleisten.
  • Die mögliche Änderung des Landtagswahlgesetzes zielt auf einen gemeinsamen Wahltag von Landtags- und Nationalratswahl ab.
  • Die Aarhus-Konvention (AK) ist ein Völkerrechtlicher Vertrag der Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Mit der Sammelnovelle zum Gesetz über Beteiligung im Naturschutz-, Jagd- und Fischereirecht (Aarhus-Beteiligungsgesetz) werden auf landesrechtlicher Ebene die Verpflichtungen der AK umgesetzt. Der Fokus liegt dabei auf Materien im Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
  • Die Änderung des Wettengesetzes dient der Umsetzung von EU-Geldwäsche-Richtlinien. Damit sind zukünftig nicht mehr die Bezirkshauptmannschaften, sondern die Landesregierung für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig.

Dringliche Anfragen machen die NEOS bezüglich des Mobilitätskonzepts 2019 und die SPÖ betreffend Wartezeiten bei Operationen und im niedergelassenen Bereich namhaft. Weitere Debattenschwerpunkte:

  • Bericht des Landesvolksanwaltes an den Vorarlberger Landtag gemäß Artikel 59 (8) der Landesverfassung über die Tätigkeit im Jahr 2018
  • Parteien- und Wahlkampffinanzierung
  • Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsperson 2018
  • Glyphosatfreie Landwirtschaft
  • Aktionsprogramm Artenschutz
  • Rechnungsabschluss und Tätigkeitsbericht des Sozialfonds über das Jahr 2018
  • Leistbares Wohnen und Mietrecht
  • Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen
  • Bewegung, Sport und gesunde Ernährung für Schülerinnen und Schüler

(red.)

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