Das Verbot tritt mit 1. März in Kraft und ergänzt das bestehende Verbot von Symbolen der Terrororganisationen “Islamischer Staat” und “Al-Kaida”. Verboten wird damit auch der “Wolfsgruß” türkischer Nationalisten.
Beschlossen wurde die Ausweitung des Verbots im Vorjahr von ÖVP und FPÖ. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 4.000 Euro (bzw. im Wiederholungsfall 10.000 Euro) geahndet.
Die Opposition stimmte dagegen, weil sie einerseits die Wirksamkeit des Verbots bezweifelt und andererseits rechtsextreme Gruppierungen in der Verbotsliste vermisst. Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.
(APA)
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