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Liquid Ecstasy verletzte Patienten - Bedingte Einweisung ausgesprochen

Der drogenabhängige Mann musste sich heute vor Gericht verantworten.
Der drogenabhängige Mann musste sich heute vor Gericht verantworten. ©VOL.AT/Eckert
Drogenabhängiger musste am Landesgericht Feldkirch Rede und Antwort stehen. Der Beschuldigte bleibt in Freiheit.

Dem 33-Jährigen werden mehrere Vorwürfe gemacht. Begründet sind allesamt in der einstigen Drogensucht des Mannes. Er konsumierte regelmäßig GBL – Gamma-Butyrolacton, bekannter unter dem Namen Liquid Ecstasy. Weil er die Substanz so dringend benötigte, nahm er sogar eine Flasche davon mit ins Landeskrankenhaus Rankweil. Dort tranken auch zwei andere Patienten von der berauschenden Droge. Beide trugen schwere Folgen davon, eine Frau fiel sogar drei Tage lang in einen komatösen Zustand.

Widersprüche

„Sie wollte es selbst unbedingt“, sagt der Betroffene, der wegen seiner damaligen vollen Berauschung als nicht schuldfähig gilt. Bei ihm geht es um eine Einweisung in die Psychiatrie, nicht um Strafe, denn er war damals nicht zurechnungsfähig. Die Frau sagt, ihr sei die Flüssigkeit aufgedrängt worden, der zweite Patient, sollte laut Aussage des Betroffenen die Flasche „nur einmal kurz halten“. „Dass er davon trinkt, konnte ich doch nicht wissen“, so der 33-Jährige.

Weitere Punkte

Daneben ging es noch um eine Drohung in einer Bankfiliale, gegenüber einer weiteren Frau und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Mit Pfeil und Bogen habe sich der Drogenabhängige gegen seine Festnahme bei sich zuhause gewehrt, lautete da der Vorwurf.

Bedingte Einweisung ausgesprochen

„Es war eine schräge Zeit und es tut mir für die Betroffenen leid“, nutzt der Mann, der in eine Anstalt soll, sein Schlusswort. Doch diese bleibt ihm nun erspart. „Mein Mandant hat sich im vergangenen Jahr erfreulicherweise sehr gut stabilisiert“, ist Verteidiger German Bertsch zuversichtlich. Die Bewährungshilfe bestätigt, dass Reue ein großes Thema war. Der Senat spricht sich für eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Das heißt, während der fünfjährigen Probezeit muss der einst Drogenabhängige sich an alle Weisungen des Gerichts halten. Verstößt er dagegen, muss er stationär in eine Psychiatrie.

Glück gehabt

Die zwei Patienten des Krankenhauses in Rankweil hatten großes Glück. Die Substanz ist dafür bekannt, dass vor allem in Kombination mit anderen Medikamenten oder Drogen schwere gesundheitliche Folgen auftreten können. Oft mit tödlichem Ausgang. Der 33-Jährige ist jedenfalls erleichtert und will seinen drogen- und alkoholfreien Weg künftig fortsetzen. Im vergangenen Jahr ist ihm das bislang gelungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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