Namens 32 besorgter Eltern habe die Wiener Anwältin bereits am Freitag diese “Sachverhaltsdarstellung mit Antrag gemäß §10 PornG (Pornografiegesetz, Anm.)” eingebracht.
Pornografiegesetz-Verstoß hinter Sujet
Das Plakat von David LaChapelle stelle “durch seinen anstößigen Inhalt eine Gefährdung von Jugendlichen dar, zumal das Plakat, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kirchen und öffentlichen Verkehrsmitteln, einem größeren Kreis von Jugendlichen zugänglich ist”. Die Plakate würden die Voraussetzung des Paragrafen zwei Pornografiegesetz erfüllen.
Aus der Anzeige der Wiener Anwältin
“Die Darstellung einer weiblichen Person sowohl mit weiblichen als auch männlichen Geschlechtsorganen ist geeignet, im Wege assoziativer Wirkung sexuelle Vorstellungen und Eindrücke bei jugendlichen Personen in einem solchen Ausmaß auszulösen, dass deren sittliche und gesundheitliche Entwicklung gefährdet ist”, hieß es in der Sachverhaltsdarstellung.
Wirbel um Life Ball-Plakat
Barki stellte namens ihrer Mandanten den Antrag, die Verantwortlichen für die Affichierung der Plakate einzuleiten, ein Verfahren nach Paragraf zwei, Absatz 1 Pornografiegesetz einzuleiten, die Plakate für verfallen zu erklären und dem für die ihrer Meinung nach strafbare Handlung verantwortliche Unternehmen die Berechtigung zur Ausführung für fünf Jahre zu untersagen.
Außerdem beantragte sie, eine Verbreitungsbeschränkung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erwirken zu lassen.
Mehr zum Life Ball finden Sie hier.
(apa/red)
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