Die Privilegien des Fürstes würden für Stabilität sorgen. Eine Fürstin soll es trotz Gleichstellungsbewegung auch in Zukunft nicht geben.
"Eine Monarchie bringt sehr viel Stabilität und Kontinuität, weil das Staatsoberhaupt sich nicht regelmäßig einer Wiederwahl stellen muss", sagte der amtsführende Stellvertreter von Fürst Hans-Adam II. und Thronfolger in einem am Mittwoch publizierten Interview mit der "Neuen Zürcher Zeitung". Dank der gewährten Immunität bleibe das Staatsoberhaupt auch politisch handlungsfähig.
Liechtenstein sei in vielerlei Hinsicht mehr eine Demokratie als manche Republiken, sagte Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein weiter. Aufgrund der Möglichkeit in der Verfassung, ohne Zustimmung des Fürsten die Monarchie abzuschaffen, habe das Volk das letzte Wort. Der Fürst "muss daher immer im langfristigen Interesse des Volkes handeln".
Erbmonarchie mit demokratischen Elementen
Liechtensteins Staatsform ist eine Erbmonarchie mit demokratischen Elementen. Einerseits genießt der Fürst Privilegien. Er besitzt bei Gesetzen ein Veto-Recht und untersteht nicht der Gerichtsbarkeit. Andererseits sieht die Verfassung etwa einen Passus über die Abschaffung der Monarchie wie auch ein mögliches Misstrauensvotum gegen den Fürsten vor.
Ein Vetorecht des Staatsoberhaupts bei Gesetzesentwürfen sei nicht außergewöhnlich, erklärte der Erbprinz mit Verweis etwa auf die USA. "Wir haben ein enormes Gestaltungsrecht des einzelnen Bürgers mit einer weitgehenden direkten Demokratie. Wir haben dezentrale Strukturen, viel Gemeindeautonomie."
Keine Frauen an der Macht
Trotz erstarkter Gleichstellungsbewegung soll Liechtenstein auch künftig nur von Männern und nicht von Fürstinnen regiert werden. Auch hier macht die Fürstenfamilie laut Alois Stabilitätsgründe geltend. "Die Berechenbarkeit auf lange Zeit hinaus von Hausgesetz und Verfassung ist in diesem Zusammenhang wichtiger als die Geschlechterfrage." Es sei auch nicht einfach, ein System umzustellen, das sich seit Jahrhunderten bewähre.
Die weibliche Thronfolge würde laut Erbprinz Alois dazu führen, dass die Mitgliedschaft in der Familie nicht nur über die männlichen, sondern auch über die weiblichen Familienmitglieder weitergegeben würde. "Dadurch stünden wir vor der Herausforderung, dass es über Generationen zu einem exponentiellen Wachstum der Anzahl der Familienmitglieder kommen würde. Das wäre keine gute Entwicklung, weil sie die für unser Land so wichtige Stabilität beeinträchtigen würde."
Staatsfeiertag am Donnerstag
In diesem Jahr wird das Fürstentum Liechtenstein 300 Jahre alt. Am Donnerstag begeht es seinen Staatsfeiertag. Als Geburtsstunde des Fürstentums gilt die Zuerkennung zweier Herrschaften durch Kaiser Karl VI. an den Fürsten Anton Florian von Liechtenstein im Jänner 1719. 1699 hatten die Grafen von Hohenems die Herrschaft Schellenberg und 1712 die Herrschaft Vaduz an den Fürsten von Liechtenstein verkauft.
(APA)
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