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Liechtenstein schließt komplette Gastronomie

Regierung schliesst Gastronomie während drei Wochen
Regierung schliesst Gastronomie während drei Wochen ©APA
Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen sieht sich Liechtenstein gezwungen, die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erneut zu verschärfen.

Restaurants-, Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale werden für das Publikum geschlossen. Ebenfalls ist Konsumation an Veranstaltungen nicht mehr gestattet. Dies betrifft auch private Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Die Massnahmen sind auf drei Wochen befristet.

Bislang sind in Liechtenstein 324 laborbestätige Covid-19-Erkrankungen zu verzeichnen. Alleine innerhalb des letzten Tages wurden 42 zusätzliche Fälle gemeldet. Innerhalb der letzten zwei Wochen ergibt dies hochgerechnet über 460 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner.

Gastronomiebetriebe müssen für drei Wochen schliessen

Seit dieser Woche gelten verschärfte Bedingungen für die Gastronomie. Die maximale Größe der Gästegruppen pro Tisch wurde auf sechs Personen reduziert und die Konsumation darf nur noch sitzend erfolgen. Bislang wurde das Ansteckungsrisiko, das bei derartigen engen Kontakten an Tischen zwangsweise besteht, in Kauf genommen. Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen möchte die liechtensteinische Regierung dieses Risiko nun vermeiden und schließt Restaurationsbetriebe, Barbetriebe sowie Diskotheken und Nachtclubs. Ausgenommen sind einzig Take-aways, Schulmensen, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste.

Konsumation auch an Veranstaltungen nicht mehr zulässig

Wie bislang, müssen Organisatoren von Veranstaltungen ein striktes Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Für alle öffentlich zugänglichen Innenräume gilt eine Maskenpflicht. Die Konsumation an Veranstaltungen ist nicht mehr zulässig, da diese Situationen dasselbe Risiko darstellen wie die Konsumation in der Gastronomie. So dürfen an Veranstaltungen keine Speisen und Getränke mehr ausgegeben werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, welche im Freien stattfinden, auch wenn dort - sofern die Abstände eingehalten werden - keine Masken getragen werden müssen.

Auch Konsumation an privaten Veranstaltungen eingeschränkt

Für private Veranstaltungen gelten im Fürstentum die gleichen Auflagen wie für öffentliche Veranstaltungen, wenn sie in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden, wenn die teilnehmenden Personen den Organisatoren nicht alle namentlich bekannt sind oder wenn mehr als 30 Personen teilnehmen.

(red)

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