Gleichzeitig mit der Ratifizierung sollen das Polizei-, Waffen- und Datenschutzgesetz sowie das Ausländer- und Flüchtlingsgesetz angepasst werden. Dazu gehört auch die entsprechende Erweiterung der finanziellen und personellen Ressourcen der betroffenen öffentlichen Stellen.
Durch das Abkommen von “Schengen” und “Dublin” wird der Beitritt zum “Schengen-Raum” geregelt. Dies beinhaltet unter anderem die Grenzöffnung für den Personenverkehr und eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Visumsvergabe, Justiz und Polizei.
Durch das Assoziierungsprotokoll “Dublin” wird Liechtenstein verstärkt an der europäischen Zusammenarbeit im Asylbereich beteiligt. Auch der Bereich Rechtshilfe im Fiskalbereich wird ausgeweitet. Liechtenstein wird z. B. in Steuerbetrugsfällen umfassend Rechtshilfe auf Basis des Schengen-Besitzstandes leisten.
“Wir gehen davon aus, dass das Abkommen in absehbarer Zeit in Kraft treten wird”, so Regierungschef Otmar Hasler. Das Fürstentum Liechtenstein ist seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und hat seit einer bereits 1923 vereinbarten Zollunion keine Grenzkontrollen zur Schweiz.
Quelle: Aussendung der Pressestelle Liechtenstein
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