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Liechtenstein: Rüge wegen Bankengesetz

Die Bestimmung im Bankengesesetz Liechtensteins, wonach in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen der Geldinstitute je ein Mitglied den Wohnsitz im Inland haben muss, ist eine versteckte Diskriminierung.

Dies hat der Gerichtshof der EFTA entschieden. Der Gerichtshof war auf Grund einer Klage der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) wegen Verletzung der Niederlassungsfreiheit tätig geworden. Das Urteil wurde am Freitag gefällt, wie das Informationsamt in Vaduz mitteilte.

Der Wohnsitzzwang sei eine versteckte Diskriminierung und somit EWR-widrig, stellte das Gericht fest. Es anerkannte aber, dass der Schutz des guten Rufs des Finanzplatzes ein legitimes Interesse darstellt. Es gebe aber weniger einschneidende Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, rügten die Richter.

Die Regierung werde das Urteil analysieren und die notwendigen Schritte in die Wege leiten, schreibt das Informationsamt.

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