Dies hat der Gerichtshof der EFTA entschieden. Der Gerichtshof war auf Grund einer Klage der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) wegen Verletzung der Niederlassungsfreiheit tätig geworden. Das Urteil wurde am Freitag gefällt, wie das Informationsamt in Vaduz mitteilte.
Der Wohnsitzzwang sei eine versteckte Diskriminierung und somit EWR-widrig, stellte das Gericht fest. Es anerkannte aber, dass der Schutz des guten Rufs des Finanzplatzes ein legitimes Interesse darstellt. Es gebe aber weniger einschneidende Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, rügten die Richter.
Die Regierung werde das Urteil analysieren und die notwendigen Schritte in die Wege leiten, schreibt das Informationsamt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.