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"Liechtenstein-Liste": Grazer Finanzbeamter vor Gericht

Graz/Vaduz (FL) - Die sogenannte Liechtenstein-Liste, die im vergangenen August im Zusammenhang mit der liechtensteinischen Fürstenbank LGT für Aufsehen gesorgt hat, hatte am Freitag am Grazer Straflandesgericht ein Nachspiel.

Ein Teamleiter der Steuerfahndung sowie jener Journalist, der die Namen veröffentlicht hat, waren wegen der Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht angeklagt und bekannten sich nicht schuldig. Sie wurden in erster Instanz zu unbedingten Geld- bzw. bedingten Freiheitsstrafen – nicht rechtskräftig – verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 47-jährigen Grazer Finanzbeamten vor, rund 90 vertrauliche Kontoinformationen aus internen Listen der Steuerfahndung dem 59-jährigen Medienmann im Juli 2008 weitergegeben zu haben. Vor Gericht versuchte der Erstangeklagte sein Handeln mit dem Schutz der Daten zu begründen. Der Journalist habe bereits Namen aus deutscher Quelle gehabt. “Ich habe sie nur mit unseren Daten abgeglichen”, versicherte der Grazer. Dabei habe er den Pressevertreter ersucht, nur die Namen jener zu schreiben, nach denen nicht mehr gefahndet werde. Geld sei keines geflossen.

Letztlich erschien Anfang August in einem österreichischen Nachrichtenmagazin die brisante Liste mit prominenten Namen. Schnell sei – laut den Zeugen vor Gericht – klar gewesen, dass einer der Mitarbeiter der Steuerfahndung Daten herausgegeben haben musste. Der Kreis jener, die Zugang hatten, war klein. Der verdächtige Beamte wurde daraufhin vom Dienst suspendiert.

Ein weiterer Zeuge, ein ranghoher Vorstand der Steuerfahndung, bezeichnete vor Richter Karl Buchgraber die Veröffentlichung der Namen als “Super-Gau”: “Es gab in den letzten fünf Jahren keine heiklere Liste als diese.” Der Vorgesetzte des Angeklagten erklärte weiter: “Ich war überrascht, dass einer unserer Teamleiter mit einer Liechtenstein-Liste sich mit einem Journalisten trifft und in ein Restaurant geht, wo er nichts verloren hat,” so der Zeuge. Die im Magazin abgebildete Liste könne nur vom Original der österreichischen Steuerfahndung stammen.

Richter Buchgraber befand beide Angeklagten für schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte sie zu geringen Geldbußen und jeweils vier Monaten bedingte Haft auf eine Probezeit von drei Jahren. Zum Erstangeklagten, der mittlerweile wieder einen Posten als Finanzbeamter erhalten hat, meinte der Richter: “Ihre Haltung hat mich enttäuscht, denn bei aller Nachsicht der Behörde, hätten sie wenigstens ihren Fehler eingestehen können.” Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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