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Liebesnacht wird für Grenzgänger teuer

Bregenz - Das grenzüberschreitende Liebe manchmal auch negative juristische und finanzielle Konsequenzen hat, musste nun der Bregenzer Eric Braun erfahren.

Sein Ausflug nach Lindau wird ihn wegen des deutschen Rechts mehr als 25.000 Euro kosten.

Die erste Liebesnacht mit einer 27-jährigen deutschen Studentin wird er nicht so schnell vergessen. Vor allem weil daraus ein Kind entstanden ist. Im Gegensatz zum österreichischen Recht muss er nach deutschem Gesetz nämlich auch für die Mutter Unterhalt bezahlen. In Zahlen bedeutet das 1000 statt 300 Euro monatlich.
Kennen gelernt hatte der Techniker die junge Frau in einem Gasthaus. “Sie sagte sie nehme die Pille, ich brauche mir keine Sorgen zu machen”, erinnert sich der Bregenzer zurück. Ein paar Wochen später konfrontierte ihn die werdende Mutter mit einem Ultraschallbild.

Eine Abtreibung kam nicht in Frage. Im August wurde dann das gemeinsame Töchterchen geboren, für die der Vater auch bereit ist die monatlichen 300 Euro zu bezahlen. “Ich habe meine Tochter sehr gern und möchte auch mit der Mutter einen guten Kontakt haben. Mir geht es aber um das geltende Recht, dass ich absolut absurd finde”, so Braun.

Da sich der Mann mit einer Deutschen eingelassen hat und das Kind auch den Aufenthaltsort in Deutschland hat, kommt deutsches Recht zur Anwendung. Danach hat auch die Mutter der Kleinen Anspruch auf Unterhalt und das drei Jahre lang. 700 Euro monatlich muss der Mann nun für sie berappen. “Nach österreichischem Recht wäre dies undenkbar”, so Rechtsvertreter Nicolas Stieger.

Dabei hat der Techniker noch Glück, die Zahlungspflichten hätten auch über den 700 Euro liegen können. Zwar verdient der Facharbeiter mit Überstunden und Schichtarbeit recht passabel, auf Grund seiner angeschlagenen Gesundheit zehrt der Job aber auch an seinen Kräften.

“Ich habe noch nie jemanden getroffen, der auch der Mutter Unterhalt zahlen muss”, ärgert sich der Bregenzer. Er findet diese Regelung höchst ungerecht. Wäre eine Österreicherin nach einer einzigen Liebesnacht schwanger geworden, wäre nur Unterhalt für das Kind fällig. Doch daran gibt es vorerst nichts zu rütteln. Die 25.000 Euro stehen der deutschen Mutter zu.

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